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Gericht bestätigt Hausverbot für Studenten

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Mit einem Beschluss vom 26.07.2012, Aktenzeichen: 1 L 636/12, hat das Verwaltungsgericht des Saarlands ein Hausverbot für einen Studenten als rechtmäßig angesehen.

Im vorliegenden Fall erhielt ein Student vom Rektor der Universität Hausverbot für 2 Jahre. Dieser Student, der nicht einmal Student der betreffenden Hochschule war, wechselte u.a. das Türschloss zu den Räumen des Allgemeinen Studierendenausschusses aus und hielt andere Personen von der Nutzung des Raumes ab. Hintergrund dieser Tat ist die Wahl eines neuen Allgemeinen Studierendenausschusses , bei der es zu Streitigkeiten zwischen dem „alten" und „neuen" Asta kam. Dabei wechselten Mitglieder des neuen Asta das Türschloss zu den Asta-Räumen aus und es kam zu einer Besetzung der Räume, an der sich der Antragsteller beteiligte.

Das Verwaltungsgericht hat das ausgesprochene Hausverbot des Rektors als rechtmäßig angesehen. Es diene insgesamt der Wahrung des Hausfriedens als Voraussetzung eines ordnungsgemäßen Hochschulbetriebs. Der Antragsteller habe mit seinem rechtsmissbräuchlichen Verhalten gegen den universitären Hausfrieden besonders schwerwiegend verstoßen. Nach Ansicht des Gerichts sei dies nicht anderes als Selbstjustiz. Dies sei nicht zu tolerieren. Aufgrund der Tatsache, dass der Antragssteller nicht einmal Student der betreffenden Hochschule ist, hätten seine Interessen zurückzustehen.


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