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Gericht verhängt Freiheitsstrafen wegen illegalem Schrottplatz

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Mit einem Urteil vom 23.01.2017, Aktenzeichen 1123 Cs 236 Js 154486/14, hat das Amtsgericht München einen 26-jährigen Speditionskaufmann wegen des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen, fahrlässigen unerlaubten Betreibens von Anlagen und fahrlässiger unerlaubter Erbringung von Zahlungsdiensten zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten auf Bewährung verurteilt. Einen 26- jährigen Mitangeklagten verurteilte das Gericht wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen und fahrlässigen unerlaubten Betreibens von Anlagen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung. Beide müssen als Bewährungsauflage einen Betrag von 4000 Euro jeweils an die Staatskasse bezahlen. 

Im vorliegenden Fall gründeten die beiden Angeklagten Ende 2007 eine Gesellschaft, die Speditionsleistungen, insbesondere den Transport von Fahrzeugen in afrikanische und arabische Länder, erbringt. Beide waren zu je 50 Prozent Gesellschafter der Firma. Bei einer am 19.03.2015 durchgeführten Kontrolle wurde festgestellt, dass beide auf dem Firmengrundstück in der Riesenfeldstraße in München FCKW-haltige Kühlschränke, sonstigen Elektroschrott und mehrere dutzend Pkw bzw. Lkw lagerten. Die Fahrzeuge waren dabei auf unbefestigtem Grund abgestellt. Einige dieser Fahrzeuge waren noch mit den Betriebsstoffen gefüllt, obwohl sie nicht mehr betriebstüchtig und schrottreif waren. Die beiden Spediteure nahmen in Kauf, dass aufgrund des maroden Zustands der gelagerten Fahrzeuge Altöle und Batterie- sowie Motorflüssigkeiten auslaufen und den Boden verunreinigen konnten. Ihnen war zudem bewusst, dass sie ihr Grundstück als Abfall-Lagerungsplatz benutzten, für den sie eine Genehmigung hätten beantragen müssen. 

Der Hauptangeklagte war weiterhin noch einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer einer weiteren Firma, die bei der UniCredit Bank ein Geschäftskonto unterhielt. Auf diesem Konto gingen von Januar 2011 bis Mai 2015 insgesamt 2162 Überweisungen mit fünf- und sechsstelligen Euro-Beträgen ein. Diese Beträge ließ er bar auszahlen und gab das Geld an nicht näher bekannte Kunden im arabischen Raum weiter. Diese wollten mit dem Geld in Deutschland unter anderen Kraftfahrzeuge erwerben, die dann wiederum von der Firma des Angeklagten ins Ausland transportiert werden sollten. In dem Zeitraum von vier Jahren wurden monatlich durchschnittlich 40 Geldtransfers mit einem Volumen von jeweils rund 1,8 Millionen Euro vorgenommen. Eine Erlaubnis für diese erbrachten Zahlungsdienste lag nicht vor.

Im Rahmen der Strafzumessung hat das Gericht berücksichtigt, dass beide Angeklagte den Geschäftsbereich zwischenzeitlich geändert haben. Sie exportieren nunmehr ausschließlich Lkws, was zu einem deutlichen Umsatzrückgang geführt hat. Insgesamt drei Mitarbeitern musste deshalb betriebsbedingt gekündigt werden.


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