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Schlecker-Prozess: Mehrjährige Freiheitsstrafen, aber kein Gefängnis für den Drogerieunternehmer

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion
  • Anton Schlecker wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er muss zudem eine Geldstrafe in Höhe von 54.000 Euro – gleich 360 Tagessätze zu je 150 Euro – zahlen.
  • Sein Sohn und seine Tochter erhielten dagegen Freiheitsstrafen von zwei Jahren und neun Monaten bzw. zwei Jahren und acht Monaten.
  • Gegen das Urteil ist noch Revision möglich.

Im seit Anfang März laufenden Prozess gegen Anton Schlecker und seine Kinder Lars und Meike verkündete das Landgericht Stuttgart das Urteil. Die Verfahren gegen Schleckers ebenfalls angeklagte Frau und zwei Wirtschaftsprüfer wurden bereits Ende Mai eingestellt. Sie mussten Geldauflagen in Höhe von jeweils 60.000 Euro, 25.000 Euro und 20.000 Euro zahlen. Das Geld wird für gemeinnützige Zwecke verwendet. Sie gelten damit nicht als vorbestraft.

Keine Bewährung mehr für Schleckers Kinder

Für Anton Schlecker und seine Kinder gilt das nicht mehr. Der ehemalige Besitzer der Anfang 2012 in Insolvenz geratenen Drogeriekette entgeht mit der Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Bankrotts aber knapp dem Gefängnis. Da sich nur Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren zur Bewährung aussetzen lassen, gilt das nicht für seine Kinder.

Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafen beantragt

Schleckers Sohn wurde zu zwei Jahren und neun Monaten und Schleckers Tochter zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Bei ihr entsprach das Gericht damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Den für Anton Schlecker beantragten drei Jahren Freiheitsstrafe kam es dagegen nicht nach. Ebenso blieb es hinter dem für seinen Sohn verlangten Strafmaß von zwei Jahren und zehn Monaten zurück. Neben der Beihilfe zum Bankrott haben sie sich nach Ansicht des Gerichts der Insolvenzverschleppung sowie der Untreue strafbar gemacht.

Bundesgerichtshof hat das letzte Wort

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Alle Beteiligten können dagegen noch Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einlegen. Damit wäre jedoch nur über die strafrechtlichen Folgen der Schlecker-Pleite entschieden. Darüber hinaus laufen weitere zivilrechtliche Klagen gegen die Mitglieder der Familie.

Update 28.11.2017: Die Kinder von Anton Schlecker haben inzwischen Revision eingelegt. Der BGH wird das Urteil damit rechtlich überprüfen.

Update 25.04.2019: Der Bundesgerichtshof hat die Revision abgelehnt (Beschluss vom 14.03.2019 , Az.: 1 StR 259/18). Damit ist das Urteil gegen Meike und Lars Schlecker rechtskräftig und sie müssen damit ins Gefängnis.

(GUE)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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