Gerichtshöfe in Bosnien und Herzegowina

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Das Gericht Bosnien und Herzegowinas – Auf dem Niveau von Bosnien und Herzegowina (BiH) existiert das ordentliche Gericht, das aufgrund des Gesetzes über die Gerichtshöfe von BiH errichtet wurde, das der Hohe Repräsentant in BiH im Jahr 2000 nach seinen Befugnissen angeordnet hat („Amtsblatt BiH“ Nr. 29/00). Im Nachhinein wurde das Gesetz mehrere Male geändert und ergänzt. Die Richter in den Gerichten von BiH werden auf lebenslang ernannt. Der Gerichtshof Bosnien und Herzegowinas hat drei Abteilungen: Straf-, Verwaltungs- und Apellationsabteilung. Zurzeit sind im Gerichtshof BiH 53 Richter beschäftigt. Dem Gerichthof BiH hilft bei seiner Arbeit auch das Registerbüro, das ist eine besondere Verwaltungseinheit, erstellt für die Unterstützung der Staatsanwaltschaft und des Gerichtshofs.

Die Abteilungen richten in Senaten, zusammengesetzt aus drei Richtern.

Allgemeine Sitzung, Vorsitzender des Gerichtshofs und Sekretariat – Die allgemeine Sitzung des Gerichtshofs BiHs sind alle Richter des Gerichtshofs. Auf der allgemeinen Sitzung werden Beschlüsse mit den Stimmen aller Richter vereinbart. In der allgemeinen Sitzung wird die Regelung über die Arbeit des Gerichts erstellt und die Regelung über die Arbeit der Abteilung III der Strafabteilung, der Abteilung III der Apellationsabteilung und der Verwaltungsabteilung verabschiedet, es wird der allgemeine Sekretar gewählt und es wird sowohl der Arbeitsplan als auch das Budget verabschiedet.

Zuständigkeit für Strafen – Der Gerichtshof BiH ist für die Straftaten, die durch das Strafgesetz BiH bestimmt sind, zuständig. Er kann die Zuständigkeit begründen, wenn es sich um Straftaten der Entitäten und des Brcko-Distrikts handelt, sowohl wenn die Souveränität als auch die territoriale Integrität BiHs, die politische Unabhängigkeit, die nationale Sicherheit oder die internationale Subjektivität BiHs bedroht sind, wenn ernste Folgen auf die Wirtschaft BiHs bestehen oder wenn andere schädliche Folgen für BiH oder ernste wirtschaftliche Folgen außerhalb des Entitätsterritoriums oder des Brcko-Distrikts bestehen.

Verwaltungszuständigkeit – Verwaltungsstreitigkeiten gegen endgültige Verwaltungsakte, die die Institutionen BiHs und Institutionen des Brcko-Distrikts erlassen, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsabteilung. Diese Abteilung löst sowohl Besitzrechtsstreitigkeiten zwischen Staat und Entitäten bzw. des Brcko-Distrikts BiHs als auch zwischen dem Staat und Entitäten und zwischen den Institutionen BiHs.

Apellationsabteilung – Diese Abteilung ist für die Entscheidungen bezüglich der Beschwerden gegen die Urteilsspruche und Entscheidungen der Strafabteilung zuständig, sowohl für die Beschwerden über die Urteile und Entscheidungen der Verwaltungsabteilung als auch die Entscheidungen in außergewöhnlichen Rechtsmitteln, die die Abteilungen erlassen haben. In der Zuständigkeit der Apellationsabteilung liegt auch das Lösen der Einsprüche des Verstoßes gegen das Wahlkampfgesetz BiHs.

Der Sitz des Gerichtshofs in BiH ist in Sarajevo.



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