Geringe Reichweite beim Tesla Model 3 – Hilfe vom ADAC Anwalt

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Erreicht das Tesla Model 3 die vom US-amerikanischen Hersteller angegebenen Akku-Reichweiten?

Beim Model 3 hält Tesla nicht ein, was der Hersteller hinsichtlich der Reichweite der Batterie angibt. Der ADAC hat herausgefunden, dass sowohl bei der Standardversion als auch der Long-Range-Version die versprochenen Werte im realen Straßenbetrieb nicht erreicht werden. 

Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich und kostenfrei für die Prüfung Ihres Falls“, rät ADAC Anwalt Patrick Balduin, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Gründungspartner der bundesweit tätigen Automobilrechtskanzlei Balduin & Partner.

Mangelnde Reichweite beim Tesla Model 3

Der kalifornische Autobauer gibt an, dass das Tesla Model 3 in der Standversion eine Reichweite von bis zu 430 Kilometern, in der Long-Range-Version eine Reichweite 580 Kilometer erzielt.

Messungen des ADAC legen jedoch dar, dass diese Werte nicht realistisch sind. So kommt der Automobilclub zu dem Fazit, dass bei gemäßigter Fahrweise die Standardversion nur auf 305 Kilometer, die Long-Range-Version lediglich auf 425 Kilometer kommt.

Das entspricht einer Abweichung von den Herstellerangaben von fast 30 %. Tesla hält beim Model 3 also offensichtlich nicht, was es verspricht.

Doch was können betroffene Tesla Fahrer nun tun?

Da aufgrund der erheblichen Abweichung ein Sachmangel gegeben ist, haben Model 3 Fahrer das Recht, ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Autohändler geltend zu machen.

Übrigens: Diese Ansprüche stehen auch Leasingnehmern zu.

So können sie beispielsweise den Kaufpreis bzw. Anzahlung und Leasingraten gegen Fahrzeugrückgabe unter Anrechnung der Nutzungsvorteile zurückfordern.

Welche Rechte habe ich wegen der mangelnden Reichweite meines Tesla Model 3?

Wenn die Batterie Ihres E-Autos wie beim Tesla Model 3 nicht den Angaben des Herstellers oder des Verkäufers entspricht, ist die Reichweite Ihres Fahrzeugs also geringer als versprochen, kann darin ein Sachmangel bestehen, sodass Ihre Rechte aus einer möglichen Garantie des Herstellers oder des Händlers greifen könnten.

Daneben haben Sie jedoch auch Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer. Diese umfassen unter anderem die Beseitigung des Mangels oder Nachlieferung eines neuen E-Autos sowie den Rücktritt vom Kaufvertrag oder die Kaufpreisminderung.

Übrigens werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte von der Garantie nicht eingeschränkt. Lassen Sie sich in keinem Fall von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Kaufvertrags in die Irre führen! Ihre Gewährleistungsrechte bestehen neben Ihren Rechten aus der Garantie.

Diese Rechte können auch von Leasingnehmern geltend gemacht werden. Da der Leasinggeber Ihnen bei Vertragsschluss jegliche Gewährleistungsrechte abtritt, können Sie beispielsweise Ihre Anzahlung sowie Leasingraten beim Händler zurückverlangen.

Nachbesserung

Sie haben zunächst das Recht, eine Reparatur oder die Lieferung eines neuen Fahrzeugs zu verlangen.

Dazu müssen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen und ihn auffordern, den Mangel zu beseitigen oder, wenn es sich um einen Neuwagen handelt, Ihnen ein mangelfreies Fahrzeug derselben Güte gegen Rückgabe des alten E-Autos zu liefern.

Dabei trägt der Verkäufer sämtliche Kosten, die mit der Reparatur oder Neulieferung zusammenhängen. Mit Ausnahme eines Mietwagens für die Zeit der Reparatur ist für Sie alles kostenlos.

Sollten Sie jedoch feststellen, dass der Mangel durch die Reparatur nicht behoben wurde, müssen Sie dem Verkäufer zunächst eine zweite Chance einräumen, den Mangel zu beseitigen, bevor Sie weitere Gewährleistungsrechte geltend machen können.

Rücktritt

Ist die Nachbesserung gescheitert, nicht möglich oder weigert sich der Händler, so können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.

Die Folge ist, dass Sie den Kaufpreis bzw. die Anzahlung und die Leasingraten zurückerhalten. Das Fahrzeug müssen Sie zurückgeben und es werden Ihre Nutzungsvorteile abgezogen.

Jedoch muss der Mangel im Falle des Rücktritts erheblich sein. Wann die Erheblichkeitsschwelle im Falle der geringen Reichweite von E-Autos vorliegt ist durch die Rechtsprechung bisher noch nicht eindeutig geklärt.

Allerdings kann auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Kraftstoffmehrverbrauch von Fahrzeugen mit einem Verbrennungsmotor zurückgegriffen werden.

Demzufolge ist der Sachmangel bei einem neuen E-Auto erheblich, wenn die tatsächliche Reichweite des Fahrzeugs um mindestens 10 % im Vergleich zu den Angaben des Herstellers abweicht.

Dass diese Rechtsprechung in Fällen mit Elektrofahrzeugen herangezogen werden kann, bestätigt neuerdings ein Hinweisbeschluss des Landgerichts Aurich im Rahmen eines von unserer E-Auto-Kanzlei geführten gerichtlichen Verfahrens zu einem Rücktritt eines E-Auto-Käufers.

Da beim Tesla Model 3 die Reichweite der Antriebsbatterie laut ADAC um fast 30 % im Vergleich zu den Angaben des Herstellers abweicht, bestehen gute Aussichten, Ihre Rechte gegenüber dem Händler durchzusetzen.

Setzen Sie Ihre Gewährleistungsansprüche bei mangelnder Reichweite Ihres Tesla Model 3 mit Hilfe unserer auf das Automobilrecht spezialisierten Anwälte durch. Wir schöpfen aus einer Erfahrung von über 10.000 bearbeiteten kaufrechtlichen Fälle.

Kaufpreisminderung

Neben Ihrem Rücktrittsrecht haben Sie wahlweise das Recht, den Kaufpreis zu mindern, da das Fahrzeug infolge des Mangels weniger wert ist. Dann können Sie Ihren Tesla behalten und vom Verkäufer den zu viel gezahlten Betrag zurückverlangen. Die Minderung wäre übrigens auch bei einem unerheblichen Mangel möglich.

Verjährungsfrist?

Beachten Sie auch die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche. Diese beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe des Fahrzeugs.

Hat der Verkäufer die Batterie im Rahmen der Gewährleistung repariert, beginnt die Frist jedoch erneut zu laufen.

Befinden Sie sich mit dem Händler noch in Verhandlungen bezüglich der Nachbesserung, wirkt dies verjährungshemmend. Nicht zuletzt hemmt eine Klageerhebung vor Gericht die Verjährung.

Empfehlung vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

Sind Sie Besitzer eines Tesla Model 3, so raten wir Ihnen, sich an unsere auf E-Autos spezialisierte Kanzlei zu wenden, um Ihren Fall zu prüfen und Ihre Rechte durchzusetzen.

Die erfahrenen und auf das Automobilrecht spezialisierten Rechtsanwälte unserer Kanzlei Balduin & Partner unterstützen Sie mit Ihrer hohen Expertise, insbesondere bei einer schwachen Batterie Ihres Elektroautos.

Dabei ist die Erstberatung stets kostenfrei und unverbindlich!

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gerne zu sämtlichen rechtlichen Möglichkeiten. Kontaktieren Sie uns – gerne per Mail.

Foto(s): pixabay

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