German Pellets: alte Genussrechte – Verjährung beachten!

  • 2 Minuten Lesezeit

München, Berlin 21. Juli 2016 – Genussrechtsinhaber haben in einer Insolvenz des Unternehmens grundsätzlich eine sehr schwache Position, da alle anderen Gläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens vorab befriedigt werden. So verhält es sich auch bei den Genussrechtsinhabern der German Pellets Genussrechte GmbH.

Deshalb empfahl CLLB Rechtsanwälte seit Beginn des Insolvenzdramas Anfang Februar 2016 allen Gläubigern, ihre Schadenersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen, namentlich Herrn Peter Leibold, prüfen zu lassen.

Nun droht den Genussrechtsgläubigern, die alte Genussrechte ab 2010 gezeichnet hatten, dass ein wichtiger Anspruch gegen die Prospektverantwortlichen Anfang August 2016 verjährt. Dies bedeutet, dass zu spät eingereichte Klagen nicht mehr auf diesen Anspruch gestützt werden können, da mit Erhebung der Einrede der Verjährung diese Ansprüche, selbst wenn sie gegeben wären, nicht mehr durchsetzbar sind.

Hintergrund ist, dass Anlageprospekte, die vor dem 01.06.2012 erstellt wurden, noch den alten Regelungen des Verkaufsprospektgesetzes und dem Börsengesetz in seiner alten Fassung unterfallen und dort sehr kurze Verjährungsfristen gelten.

Vor diesem Hintergrund rät CLLB Rechtsanwälte dringend allen Genussrechtsgläubigern, die sich noch nicht anwaltlich vertreten lassen, möglichst schnell ihre schadenersatzrechtlichen Ansprüche gegen den Geschäftsführer Peter Leibold prüfen zu lassen.

Klagen gegen Herrn Leibold, die sich auf Prospekthaftung im engeren Sinne stützen, müssen nach Auffassung der Kanzlei CLLB bis Anfang August 2016 eingereicht werden!

Grundsätzlich kann Schadenersatz auch auf deliktische Ansprüche gestützt werden. Jedoch fehlen derzeit noch wichtige Erkenntnisse, die eine deliktische Haftung von Herrn Leibold stützen. Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Rostock gegen Herrn Leibold laufen derzeit noch. Dies führt zu Verzögerungen, die gerade in diesem Fall zum Nachteil der Gläubiger werden können.

CLLB Rechtsanwälte sieht gute Chancen, Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne direkt gegen Herrn Leibold durchzusetzen, da die Wertpapierprospekte nach unserer Einschätzung gravierende Prospektfehler enthalten. Klageverfahren gegen Herrn Leibold laufen bereits.

CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere Anleger. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte direkt gegen Herrn Peter Leibold und andere Prospektverantwortliche.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft

Beiträge zum Thema