German Pellets: Anleger bündeln ihre Interessen! Anwälte informieren!

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In der Angelegenheit German Pellets hatte das zuständige Insolvenzgericht Schwerin eine Eigenverwaltung abgelehnt, es kann aber wohl erst im April oder Mai mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerechnet werden könne.

Damit ist der Weg für ein klassisches Insolvenzverfahren geebnet. Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB empfehlen Anlegern auch dringend, ihre Forderungen ab dem Zeitpunkt des Beginns des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden oder für die Wahl eines sog. „Gemeinsamen Vertreters“ der Anleihegläubiger zu plädieren, der die Interessen der Anleger wahr nimmt. Auch eine Vertretung in der zu erwartenden Gläubigerversammlung ist ratsam.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Wir sind froh, dass das zuständige Insolvenzgericht das beantragte Verfahren auf Eigenverwaltung abgelehnt hat, denn wir halten es nicht für sinnvoll, dass dieselben Verantwortlichen, die bereits vor der Insolvenz ‚am Ruder‘ des Unternehmens standen, weiterhin die Verantwortung haben. Ein objektiver Insolvenzverwalter kann hier unserer Ansicht nach wesentlich besser handeln und ggf. Licht ins Dunkel bringen“.

Auch sollten die Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beantragen, der die Interessen der Anleger angemessen vertritt.

Inzwischen ist auch bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Rostock wohl ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Unterschlagung gegen German Pellets oder die Verantwortlichen eingeleitet hat, wobei es um einen Schaden in Höhe von 27 Mio. € gehen soll.

Daneben haben wohl zwischenzeitlich auch einige Anleihegläubiger Anzeige wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs gestellt. Bis zum Beweis des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Dr. Späth & Partner mbB weisen ausdrücklich darauf hin, dass Anleger auch alle weiteren Möglichkeiten prüfen sollten.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner „gehört hierzu vor allem die Prüfung eventueller Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen die Unternehmensverantwortlichen, denn alleine über das Insolvenzverfahren wird eine vollkommende Schadenskompensation nicht möglich sein, sondern es droht die Gefahr, dass Anleger trotzdem auf einem Großteil ihres Schadens sitzen bleiben werden.“

Seit dem Jahr 2002 sind Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und langjährig mit dem Bereich Mittelstandsanleihen, wie im gegenwärtigen Fall, bestens vertraut.

Mehrere tausend Anleger wurden bei diversen Mittelstandsanleihen bereits vertreten, z.B. WBG Leipzig-West AG, DM Beteiligungen AG, First Real Estate GmbH, getgoods.de AG, SIC Processing, Solen AG, Solar World, WGF AG, usw.


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