German-Pellets-GmbH-Insolvenz - welche Handlungsoptionen bestehen jetzt für Anleger?

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Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht Schwerin beim Brennstoffhersteller German Pellets GmbH hat die Sorgen von vielen betroffenen Anlegern weiter erhöht.

Die German Pellets GmbH ist nach eigenen Angaben der weltgrößte Pellethersteller und beschäftigt 650 Mitarbeiter, davon 150 am Stammsitz in Wismar. Das Unternehmen war nach eigener Darstellung durch den Ölpreisverfall und den dadurch bedingten Preisdruck auf alternative Brennstoffe in Schwierigkeiten geraten. Zudem hätten Fehlinvestitionen die Bilanz belastet.

Der operative Geschäftsbetrieb läuft auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorläufig weiter. Die Zahlung der Löhne und Gehälter der Beschäftigten wird zunächst für die Dauer von drei Monaten von der Bundesagentur sichergestellt. Dadurch bleiben Optionen im Hinblick auf eine Restrukturierung und den Erhalt des Unternehmens gewahrt. Dies kommt auch den Anlegern zugute. Kompliziert wird die Situation dadurch, dass nun wohl auch die Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Unterschlagung gegen Mitarbeiter des Brennstoffhändlers ermittelt. Dies berichtet u. a. die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 16.02.2016.

Gegenwärtig ist aber noch unklar, wie es um den Erhalt und die Rückzahlung der Investitionen der Anleger bestellt ist. Betroffen sind sowohl Anleihegläubiger wie auch Genussrechtsinhaber. Mit hochverzinslichen Anleihen, ausgestattet mit einem Zinscoupon von 7,25 %, und der Ausgabe von Genussrechten hatte German Pellets in den letzten Jahren erfolgreich private Investoren gelockt. Die Anleger sind insgesamt mit einem dreistelligen Millionenbetrag investiert. Wie berichtet waren die Notierungen für Anleihen der German Pellets seit Anfang des Jahres 2016 von über 90 % des Nominalwertes binnen weniger Wochen auf einen einstelligen Prozentwert gefallen.

Auslöser für den Absturz der Anleihenpreise war der gegenüber den Anlegern gestartete Versuch des Unternehmens, die Rückzahlung der am 01.04.2016 fälligen Anleihe in Höhe von 52,4 Millionen Euro zu verschieben und gleichzeitig einen deutlich reduzierten Zinscoupon zu vereinbaren. Die Restrukturierung dieser Anleihe kam jedoch nicht zustande. Neben dieser Anleihe hat German Pellets zwei weitere Anleihen mit einem Volumen von insgesamt 172 Millionen Euro begeben, die aber erst in den Jahren 2018 und 2019 zur Rückzahlung fällig werden. Auch der Kurs dieser Anleihen, die ebenfalls mit 7,25 % p. a. verzinst werden, ist massiv gesunken.

Das zuständige Insolvenzgericht in Schwerin hat die Rechtsanwältin Bettina Schmudde von der Kanzlei White & Case zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ernannt. Der Antrag der Unternehmensführung auf Eigenverwaltung wurde vom Insolvenzgericht zunächst abgelehnt. Gegenwärtig bildet sich der vorläufige Gläubigerausschuss, der die unterschiedlichen Gläubigergruppen abbilden und die jeweiligen Gläubigerinteressen bündeln soll. Dabei zeichnet sich ab, dass der Gläubigerausschuss eine sehr hochkomplexe und heterogene Struktur aufweisen wird. Aus Anlegersicht ist es wichtig, im Gläubigerausschuss eine starke Stimme zu haben, wobei sowohl Anleihegläubiger wie auch Genussrechtsinhaber repräsentiert sein sollten.

Rechtstipp:

In der jetzigen Phase ist für Anleger entscheidend, dass ihre Ansprüche und Interessen aktiv geltend gemacht werden.
In einem zweiten Schritt, sobald mehr Klarheit über die Situation des Unternehmens besteht, sollten Ansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens geprüft und ggf. geltend gemacht werden. Diese Ansprüche könnten gegen die Gesellschafter der German Pellets GmbH oder gegen das Management des Unternehmens gerichtet sein. Als mögliche Anspruchsgrundlagen kommen insbesondere die Prospekthaftung, die Verletzung des Kreditwesengesetzes (KWG) oder Verstöße gegen sonstige Schutzgesetze in Betracht. Von Bedeutung könnten in diesem Kontext die oben genannten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sowie die Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 11a Vermögensanlagegesetz vom 05.02.2016 sein.

Anleger sollten sich zeitnah von einem im Bank- und Kapitalmarkrecht versierten Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen. Nur dann ist eine optimale und individuelle Interessenvertretung, die mit Nachdruck die persönlichen Interessen des Anlegers vertritt, gewährleistet. Dies gilt sowohl für Anleihegläubiger wie auch für Genussrechtsinhaber.



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