German Pellets: Weitere Firmen am Ende! Anleger organisieren sich! Anwälte informieren!

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Im Fall German Pellets haben nun vor einigen Tagen auch die Tochtergesellschaften des Holzverarbeiters Insolvenzanträge gestellt.

Damit wird die Lage in dem weitverzweigten Firmengeflecht immer undurchsichtiger, die Kurse der Anleihen und Genussscheine sind bereits massiv eingebrochen und notierten zuletzt nur noch zwischen ca. 1,5 - 2 %.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB empfehlen Anlegern auch dringend, ihre Forderungen ab dem Zeitpunkt des Beginns des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden.

Auch sollten die Anleger nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner „die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beantragen, der die Interessen der Anleger angemessen vertritt.“

Inzwischen ist auch bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Rostock wohl ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Unterschlagung gegen German Pellets oder die Verantwortlichen eingeleitet hat, wobei es um einen Schaden in Höhe von 27 Mio. € gehen soll, weiter haben diverse Anleihegläubiger Anzeige wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs gestellt. Bis zum Beweis des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Auch sollten Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner mbB auch alle weiteren Möglichkeiten zur Schadenskompensation prüfen, insbesondere mögliche Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner „stellt sich uns ernsthaft die Frage, ob die Anlegergelder prospektgemäß verwendet wurden. So sollen mit dem Geld der Anleger auch Werke in den USA/Übersee finanziert worden sein die aber gar nicht German Pellets gehören sollen. Stattdessen sollen sie einer Stiftung gehören, in die die Familie des Ex-Chefs Leibold involviert sein soll. Wir hoffen, dass der Insolvenzverwalter hier demnächst Licht ins Dunkel bringen wird. Sollte dies der Fall sein und dies nicht im Prospekt dargelegt worden sein, so könnten Anleger vermutlich Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne geltend machen“.

Anleger sollten also auf jeden Fall ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen, da alleine über das Insolvenzverfahren eine Schadenskompensation nicht möglich sein wird.

Seit dem Jahr 2002 sind Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und langjährig mit dem Bereich Mittelstandsanleihen, wie im gegenwärtigen Fall, bestens vertraut.

Mehrere tausend Anleger wurden bei diversen Mittelstandsanleihen bereits vertreten, z.B. WBG Leipzig-West AG, DM Beteiligungen AG, First Real Estate GmbH, getgoods.de AG, SIC Processing, Solen AG, Solar World, WGF AG, usw.


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