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Germania-Insolvenz – was Fluggäste jetzt wissen müssen

  • 2 Minuten Lesezeit
Theresa Fröh anwalt.de-Redaktion
  • Die deutsche Fluggesellschaft Germania hat in der Nacht auf Dienstag Insolvenz angemeldet und den Flugbetrieb eingestellt.
  • In den nächsten Wochen sind etwa 60.000 Reisende von Flugausfällen betroffen.
  • Pauschalreisende haben Anspruch auf einen Ersatzflug, Selbstbucher bleiben überwiegend auf ihren Kosten sitzen.

Was ist passiert?

Bereits Anfang des Jahres wurden bei der Fluggesellschaft Germania Liquiditätsprobleme bekannt. Zuletzt sah es noch so aus, als könne die Airline mithilfe von Finanzierungsspritzen gerettet werden: Am Montagnachmittag teilte ein Sprecher der Airline der Tageszeitung „Die Welt“ mit, der Flugbetrieb verlaufe stabil.

Die Fluggesellschaft mit Sitz in Berlin verfügt über 37 Flugzeuge und hat jährlich ca. 4 Millionen Reisende zu etwa 60 Zielen weltweit befördert. Am Montagabend war es dann so weit: Germania reichte den Insolvenzantrag beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ein. In der Nacht zum Dienstag verkündete die Airline schließlich, den Flugbetrieb sofort einzustellen.

Im Gegensatz zu Air Berlin gibt es für Germania voraussichtlich kein Darlehen des Staates, um den Flugbetrieb vorübergehend weiterzuführen und Urlauber nach Hause zu befördern. Rund 60.000 Reisende sind im europäischen Ausland, in Nordafrika oder im Mittleren Osten gestrandet und müssen nun eine Ersatzbeförderung organisieren.

Direktbucher bleiben wohl auf den Kosten sitzen

Für Reisende, die ihr Flugticket direkt bei der Airline und nicht als Teil einer Pauschalreise gebucht haben, gibt es wenig Aussicht auf eine Erstattung des Ticketpreises. Die sogenannte Individualreise wird in der Europäischen Fluggastrechteverordnung nicht geregelt. Stattdessen fließt das Geld der Passagiere in die Insolvenzmasse und Betroffene müssen ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen.

Airlines sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre Preise gegen Insolvenz zu versichern. Betroffene Direktbucher müssen sich also selbst um einen Ersatzflug kümmern und diesen aus eigener Tasche bezahlen.

Möglichkeiten für geschädigte Individualreisende

Möglichkeiten für Betroffene, doch noch an ihr Geld oder wenigstens einen Teil davon zu kommen, gibt es dennoch: 

  • Forderung im Insolvenzverfahren anmelden: Der bestellte Insolvenzverwalter Rüdiger Wienberg wird sich zeitnah an geschädigte Passagiere und Anleger wenden und diese informieren, wie sie ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden können. Die Aussichten auf eine Rückzahlung sind dabei aber eher gering.
  • Kreditkartenbedingungen prüfen: Das Bundesverkehrsministerium rät, bei Zahlung per Kreditkarte die Kreditkartenbedingungen zu prüfen. Möglicherweise enthalten diese einen Insolvenzschutz und eine Rückbuchung ist möglich.
  • Buchungsportal kontaktieren: Bei Buchung über ein Onlineportal besteht zwar kein Anspruch gegenüber der Plattform. Hat der Vermittler Ihre Zahlung jedoch noch nicht an die Airline weitergeleitet, besteht auch hier die Möglichkeit einer Erstattung.
  • Vergünstigtes Ersatzticket bei anderer Airline buchen: Über zusätzliche Hilfsangebote dürfen sich Germania-Passagiere von anderen Fluggesellschaften freuen. Unter anderem der Lufthansakonzern und die Airline Condor bieten ihnen aktuell Rabatte auf einen Ersatzflug.

Pauschalreisende haben Anspruch auf Ersatzbeförderung

Rosiger sieht die Lage für Pauschalreisende aus: Vertragspartner ist nicht die Airline, sondern der Reiseveranstalter. Sofern dieser nicht bereits reagiert, müssen sich Betroffene an ihn wenden und eine Ersatzbeförderung verlangen.

Kümmert sich der Veranstalter nicht pflichtgemäß um einen Ersatzflug, organisieren Sie selbst einen Ersatz. Die dabei entstehenden Mehrkosten können Sie vom Reiseveranstalter zurückverlangen.

(TZE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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