Geschenke annehmen bei der Arbeit

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Weihnachten steht vor der Tür, höchste Zeit über das Thema Geschenke nachzudenken. Das kann nicht nur unterm Weihnachtsbaum relevant werden, sondern auch mal bei der Arbeit.

Wie ist das eigentlich kann ich vom Chef, Kollegen oder Geschäftspartnern Geschenke annehmen? Sie haben es befürchtet… es kommt darauf an! Pauschal lässt sich das nicht beantworten, also lassen Sie uns gemeinsam das Thema genau unter die Lupe nehmen.


Wert

Erwartet der Schenker eine Gegenleistung ist Vorsicht geboten, denn dann handelt es sich um eine Bestechung. Eine Gegenleistung kann etwa eine bestimmte berufliche Entscheidung sein, auf die der Schenker, somit versucht Einfluss zunehmen. Besonders nahe liegt dieser Verdacht bei wertvollen Geschenken oder wenn Sie eine höherrangige Funktion im Unternehmen haben und Einfluss auf wichtige Entscheidungen haben.

Kleinere Zuwendungen dürfen Arbeitnehmer natürlich annehmen. Doch desto höher der Wert, desto näher liegt der Verdacht einer Bestechung. Gängige Geschenke im Berufsleben sind etwa: Pralinen, Präsentkörbe, Getränke (Wein oder Champagner), Karten für Sport- oder Kulturveranstaltungen.

Es gibt keine eindeutige Grenze, wie teuer Geschenke sein dürfen. Geschenke von geringfügigem Wert sind in der Regel unbedenklich. Sie können von Arbeitnehmern angenommen werden, wenn sie nicht an eine Gegenleistung geknüpft sind. Diese Schwelle wird in etwa bei 35€ angesetzt und das, weil Geschenke bis zu diesem Wert steuerlich absetzbar sind.


Umstände

Aber auch auf die Umstände der Schenkung kann es ankommen. Es gibt Anhaltspunkte, mit deren Hilfe man die Motivationen hinter Geschenken erkennen kann. Folgende Situationen sollten Sie vermeiden: Geschenke in direktem Zusammenhang mit einem Geschäftsabschluss annehmen, Geschenke an der Privatadresse anstatt der Firmenadresse annehmen oder mehrere Geschenke von derselben Person annehmen. Diese Umstände erwecken den Eindruck der Bestechung.


Compliance Richtlinien

In einigen Unternehmen regeln Compliance- Richtlinien den genauen Umgang mit Geschenken. Hält man sich daran, ist man auf der sicheren Seite. Denn bei einem Verstoß droht im schlimmsten Fall die Kündigung.

Eine Compliance- Richtlinie wird von der Unternehmensführung vorgegeben. Mögliche Inhalt sind: 1. welche Geschenke angenommen werden dürfen, also etwa nur Sachgeschenke, die einen bestimmten Wert nicht übersteigen, 2. dass Geschenke nicht in Zusammenhang mit Aufträgen oder Geschäftsabschlüssen angenommen werden dürfen, 3. dass Geschenke nur nach Absprache mit dem Vorgesetzten angenommen werden dürfen oder 4. dass Geschenke nicht gegen jede Gegenleistung angenommen werden dürfen.


Fazit

Wer mit dem gesunden Menschenverstand handelt und auf das eigene Bauchgefühl hört, der hat schon gute Chancen keine gravierenden Fehler zu machen. Ansonsten können wir nur empfehlen mal zu checken, ob es eine interne Compliance- Richtlinie gibt und wenn ja, wie sie lautet.

Sollten Sie unsicher sein, wie sie sich als Arbeitnehmender in einer bestimmten Situation verhalten sollten– dann gilt die klare Empfehlung wenden Sie sich an einen Experten und lassen sich rechtlich beraten.

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