Geschwindigkeitsüberwachung von Tempo-30-Bereichen mittels POLISCAN SPEED des Herstellers Vitronic

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Neue Blitzerstandorte in Kiel, erstmals in Tempo-30-Bereichen:

Die Landeshauptstadt Kiel kontrolliert seit Mitte Januar 2018 erstmals Tempo-30-Bereiche mit stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen. Die Anlagen, die seit 2010 in Kiel verwendet werden, wurden von anderen Standorten versetzt. Nunmehr wird der stadteinwärts fahrende Verkehr auf der Holtenauer Straße in Höhe der Einmündung zum Brauereiviertel/Gneisenaustraße überwacht. Ebenso der Tempo-30-Bereich am Sophienblatt in Höhe des Bahnhofs.

Funktionsweise „POLISCAN SPEED“:

Die silbernen Blitzsäulen vom Typ „POLISCAN SPEED STATIONÄR“ des Herstellers Vitronic basieren auf einem Lasermessverfahren. Dabei sendet das Gerät gebündelte Lichtstrahlen auf den überwachten Fahrbahnbereich aus. Es hat eine Reichweite von etwa 10 bis 75 Metern. Ein im Überwachungsbereich fahrendes Auto reflektiert diese Strahlen an das Gerät zurück. Dieses erfolgt in einer hohen Wiederholungsrate. Aus der Laufzeit der Lichtsignale ermittelt das Gerät die gefahrene Geschwindigkeit. Überschreitet diese den voreingestellten Messwert, löst das Gerät ein Foto aus. Das jeweils gemessene Fahrzeug wird mit einem Fotorahmen auf dem Auswertebild gekennzeichnet, sodass auch bei mehreren Fahrzeugen im Mess- und Fotobereich eine Zuordnung der Geschwindigkeitsmessung möglich sein soll.

Konsequenzen für betroffene Fahrer:

Die Messsäule an der Holtenauer Straße befindet sich unmittelbar in der Nähe zu meinem Büro und löst nahezu minütlich aus. Die Konsequenzen für die betroffenen Fahrer dürften zum Teil erheblich sein. Wer das Tempo-30-Schild in Höhe der Einmündung zur Steinstraße, etwa 200 Meter vor der Blitzsäule, übersieht und weiterhin Tempo 50 hält, schrammt knapp an einem Punkt in Flensburg vorbei. Wer nach Tacho Tempo 60 fährt, kann auch nach Abzug der Messtoleranz mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h einen Punkt in der Verkehrssünderkartei kassieren. Auch dürften für manche Fahrzeugführer durchaus Fahrverbote in Betracht kommen, insbesondere wenn eine Vorbelastung mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h innerhalb einer Jahresfrist vorlag und nunmehr gegebenenfalls eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung im selben Rahmen hinzutritt.

Lohnt sich ein Vorgehen gegen die Messung?

Für viele gemessene Autofahrer wird sich daher die Frage stellen, ob es sich lohnt, gegen die Messung vorzugehen. Aus meiner Sicht ist es, wenn jedenfalls Punkte im Raum stehen, regelmäßig empfehlenswert, die Messunterlagen über einen Rechtsanwalt anzufordern und von diesem auswerten zu lassen. Mit entsprechender Erfahrung und Kenntnis über den Anlagentyp lassen sich typische Fehler des Systems „POLISCAN SPEED“ überprüfen. Die Messtechnik der Anlage ist keineswegs unumstritten. So gab es seitens des bundesweit aufgestellten Sachverständigenbüros VUT GmbH im Jahr 2014 erhebliche Kritik an der Messtechnik. Das Büro stellte die Eignung als standardisiertes Messverfahren in Frage. Teilweise hatten auch Amtsgerichte die Beweisführung des Geräts als nicht gesichert angesehen und deshalb betroffene Fahrer freigesprochen, so etwa das AG Bremen, 04.08.2014, 88 OWi 640 JS 2905/14 (20/14) und das AG Mannheim, 29.11.2016, 21 OWi 509 JS 35740/14. Es muss indes erwähnt werden, dass die Mehrzahl der deutschen Gerichte die Messtechnik der Anlage als standardisiertes Messverfahren als gegeben ansehen.

Dennoch müssen für jede einzelne Messung typische Anforderungen eingehalten werden. Dies beginnt mit einer korrekten Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung und einer zweifelsfreien Identifizierbarkeit des Fahrzeugführers, geht über die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen für die Verwertbarkeit der Messung und endet mit Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen der Messanlage, die selbstverständlich ebenso eine ordnungsgemäße Einrichtung und Inbetriebnahme der Messanlage voraussetzen.

Zusammengefasst kann ich aus meiner langjährigen Erfahrung in Verkehrsordnungswidrigkeiten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen empfehlen, dass es sich lohnen kann, bei Messungen genauer hinzusehen.

Stand: 26.01.2018



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