Gesetz zur Änderung von § 522 II ZPO tritt voraussichtlich Ende Oktober in Kraft

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Ein Anruf beim Bundesministerium der Justiz ergab, dass das Gesetz zur Änderung von § 522 II und III ZPO am 23.09.2011 im Bundesrat verhandelt wird. Es handelt sich um ein Einspruchsgesetz. Es sei davon auszugehen, dass gemäß üblicher Verfahrensdauer das Gesetz dann in ca. einem weiteren Monat vom Bundespräsidenten verkündet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werde. Danach dürfte Ende Oktober mit dem Inkrafttreten der Neuregelung zu rechnen sein.

Die Zurückweisungsbeschlüsse, die ab dem Tag der Verkündung oder ab dem Tag nach der Verkündung erlassen werden, können dann mit einem Rechtsmittel angegriffen werden. Die Neuregelung gilt bereits für laufende Verfahren.

Ob der Beginn des Inkrafttretens auf den Tag der Verkündung oder den Tag danach fällt, muss noch abgewartet werden.

Ein Fristverlängerungsantrag wegen eines Hinweisbeschlusses nach § 522 II ZPO kann daher sinnvoll sein.


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