Gesetz zur Tarifeinheit für November geplant

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum geplanten Gesetz zur Tarifeinheit anlässlich des GDL-Streiks.

Die Ausgangslage:

Die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) hangelt sich gerade von Streik zu Streik, um ihre Tarifforderungen auch für Mitarbeiter außerhalb ihres bisherigen Zuständigkeitsbereichs durchzusetzen. Dabei konkurriert sie mit der sehr viel größeren Eisenbahn- und Verkehrsgesellschaft EVG. Das könnte nun, wie von uns bereits an anderer Stelle befürchtet, so Steilvorlage für die Arbeitsministerin Nahles werden.

Der Plan:

Die Arbeitsministerin Nahles plant ein Gesetz zur Tarifeinheit. Damit würde der Einfluss kleiner Sparten Gewerkschaften wie der Gewerkschaft der Lokführer massiv zurückgedrängt werden. Künftig soll dann nämlich gelten: Ein Betrieb, ein Tarifvertrag. Nur die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb soll dann mit dem Arbeitgeber einen Tarifvertrag schließen können.

Der Vorteil:

Arbeitskämpfe, die durch den Konkurrenzkampf einzelner Gewerkschaften zumindest mitmotiviert sind, wie der derzeitige Streik der Lokführer, könnten künftig vermieden werden.

Das Problem:

Schwierigkeiten drohen der Bundesregierung vor allem von Seiten des Bundesverfassungsgerichts. Das wird die geplanten Regelungen sehr genau unter die Lupe nehmen. Die Bundesregierung kann nur hoffen, dass dieser Tage auch viele Verfassungsrichter auf den Bahnsteigen hängen bleiben. Derartige Erlebnisse in der Praxis wirken sich sogar erfahrungsgemäß stärker aus als die schönsten rechtstheoretischen Abhandlungen.

17.10.2014

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