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Gesetzesänderungen im September 2015: Strengere Sicherheitskontrollen, neue Abgasnorm und Heizungslabel

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

Ab September werden Flugpassagiere und ihr Handgepäck verstärkt auf Sprengstoff untersucht. Neu zugelassene Fahrzeuge müssen die Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Heizgeräte müssen ab 26. September über ein Energielabel verfügen.

Schärfere Sicherheitskontrollen auf Sprengstoff

Auf europäischen Flughäfen müssen sich Flugreisende auf erweiterte Sicherheitskontrollen einstellen. Dabei gelten ab 1. September 2015 ergänzende Vorschriften für die Kontrolle von Passagieren und Handgepäck auf Sprengstoff. Zum Einsatz kommen insbesondere Sprengstoffspurendetektoren, sogenannte ETD-Geräte (Explosive Trace Detection). Diese müssen in der Lage sein, Spuren von Partikeln oder Gasen von kontaminierten Oberflächen oder aus dem Inhalt von Gepäck oder Versandstücken aufzunehmen und zu analysieren und durch Alarm die Anwesenheit von Sprengstoff zu melden. Sollte das Gerät Alarm schlagen, erfolgt eine eingehendere Kontrolle. Dennoch rechnen die Flughäfen laut Flughafenverband (ADV) nicht mit höheren Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle. Rechtliche Grundlage ist die Durchführungsverordnung Nr. 278/2014 zur EU-Verordnung Nr. 185/2010.

Weiterhin nur bis zu 100 ml Flüssigkeit erlaubt

Bei den Verhaltens- und Gepäckregeln ändert sich nichts. Jede Person darf insbesondere weiterhin nur bis zu 100 ml Flüssigkeit im Handgepäck mitnehmen. Die 100 ml dürfen sich in mehreren Behältnissen befinden. Diese sind dabei jedoch in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren und maximal 1 Liter großen Plastikbeutel zu transportieren. Für Medikamente oder Babynahrung gelten Ausnahmen. Bei der Kontrolle sind die Behältnisse ungefragt vorzuzeigen.

Abgasnorm Euro 6 bei Neuzulassung Pflicht

Die EU verschärft regelmäßig die Abgasnormen für Kraftfahrzeuge. Aktuell gilt die Euro-6-Norm. Die Euro-6-Norm ist dabei besonders für die Hersteller von Dieselfahrzeugen eine Herausforderung. Statt 230 mg/km dürfen sie nur noch maximal 170 mg/km Kohlenwasserstoffe und Stickstoffoxide ausstoßen. Drastisch gesenkt wurde dabei vor allem die zulässige Emission an Stickstoffoxiden von 180 mg/km auf 80 mg/km.

Neu zu genehmigende Fahrzeugtypen müssen die Euro-6-Norm bereits seit September 2014 erfüllen. Für Typgenehmigungen ist in Deutschland das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zuständig. Es bestätigt damit, dass ein Fahrzeug die gesetzlichen Sicherheits- und Umweltstandards erfüllt. Ab 1. September 2015 ist die Einhaltung der Euro-6-Norm nun auch für neu verkaufte und erstmals zugelassene Fahrzeuge Pflicht.

Energielabel nun auch für Heizungen

Das Energielabel mit Buchstaben von A+++ bis G und weiteren spezifischen Angaben ist vielen vertraut. Auf Haushaltsgeräten wie Kühlschränken, Waschmaschinen, Wäschetrocknern, Elektroherden, Lampen und Staubsaugern sowie mittlerweile auch auf Kraftfahrzeugen prangt das bunte Etikett bereits. Auch Umwälzpumpen in der Heizungstechnik verfügen schon länger auf freiwilliger Grundlage über ein entsprechendes Label. Ab 26. September kommen Heizungen hinzu. Konkret betroffen sind dabei Raumheizgeräte (Heizkessel, Blockheizkraftwerke usw.) und Warmwasserbereiter einer Nennleistung bis zu 70 kW bzw. einem Volumen bis 500 Liter. Für Kombi- und Verbundanlagen wie etwa einer mit einer Gasheizung verbundenen Solaranlage weist das Energielabel getrennte Angaben auf. Heizkessel mit Biomasse wie Pelletheizungen, Holzvergaser und Scheitholzkessel sind von diesen Anforderungen bislang noch ausgenommen.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia/Picture-Factory

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