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Gesetzlich Betreuter und angeklagt!? Anspruch auf einen Pflichtverteidiger!

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Gesetzliche Betreuter einer Straftat beschuldigt!

Sie werden gesetzlich betreut oder sind gesetzlicher Betreuer und Ihr Betreuter wird beschuldigt eine Straftat begangen zu haben. 

Anspruch auf Pflichtverteidiger!

Wichtig zu wissen: gesetzlich Betreute haben einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger! Viele Betreuer und Betreute wissen das nicht und die Gerichte übersehen das auch meistens, dass ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist.

Wählen Sie Ihren Pflichtverteidiger!

Auch wichtig ist, dass Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens damit beauftragen können, der dann die Pflichtverteidigung beantragt. Sie müssen sich also nicht irgend einen "Lieblings"-Pflichtverteidiger des Gerichts vom Gericht beiordnen lassen, der mehr dem Gericht zuarbeitet, als Ihre Rechte wahrzunehmen und Sie angemessen zu verteidigen. Dazu gehört es, wenn es angezeigt ist und notwendig wird, sich auch mal mit dem Gericht anzulegen.

Schlechte Karten ohne Anwalt!

Ich muss hier auch nochmal die Wichtigkeit betonen, weil viele Beschuldigte, erst recht Betreute, ohne Anwalt vollends aufgeschmissen sind. Die Strafgerichte wollen in der Regel strafen, machen auch einen kurzen Prozess und möchten die Sache schnell zum Abschluss bringen. Dabei wird man der Sache aber nicht gerecht. Daher gibt es auch die Strafverteidigung. Diese ist bei einem gesetzlich Betreuten um so wichtiger, weil dieser sich noch weniger wird verteidigen können, weil er ja schon seinen Alltag nicht allein geregelt kriegt und deswegen gesetzlich betreut wird. Auch der nicht betreute Bürger ist in der Regel bei der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen überfordert.

Möglichkeiten des Anwalts!

Ein Rechtsanwalt und Strafverteidiger wird nachdem er von Ihnen beauftragt und als Pflichtverteidiger bestellt worden ist, Akteneinsicht fordern, darauf hinweisen, dass es um einen Angeklagten geht, der gesetzlich betreut wird, was Wichtigkeit bei der Strafzumessung haben wird. Auch können Beweise von Ihrem Pflichtverteidiger gewürdigt und neue auch eingeführt werden und vieles mehr. 

Mandant ohne Anwalt ist überfordert!

Angemessene Verteidigung ist das Grundrecht jeder Person, erst Recht von gesetzlich Betreuten. Gesetzlich Betreute sind meist psychisch krank oder zumindest überfordert. Auf die Besonderheiten und Bedürfnisse diesbezüglich muss durch alle Beteiligten geachtet werden. Meist kommt das zu kurz.

In meinen bisher unzähligen Verfahren, habe ich gesetzlich Betreute erfolgreich verteidigt. Oft kriegt man auch die Einstellung des Verfahrens oder die Verhängung einer kleinen Strafe hin, so dass von dem Verfahren keine Belastungen mehr für den Betreuten ausgehen können.

Sie können mich gerne als Ihren Rechtsanwalt beauftragen. Rufen Sie mich gerne an und lassen sich zur Beratung einen Termin geben 0221/169 908 69 (Rechtsanwalt Fevzi Dal).


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