Getty Images: Anfrage von Getty Images wegen unberechtigter Verwendung von lizenzpflichtigem Bildmaterial
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Getty Images: Anfrage von Getty Images wegen unberechtigter Verwendung von lizenzpflichtigem Bildmaterial erhalten? Lizenzüberprüfung
Aktuell erhalten verschiedene Betreiber von Websites Schreiben von Getty Images per E-Mail und per Post mit dem Betreff „Lizenzüberprüfung“.
Getty Images verlangt mit aktuellen Schreiben zunächst nur Auskunft im Sinne einer Lizenzüberprüfung.
Bislang war die Vorgehensweise von Getty Images etwas anders, da bislang bereits mit dem ersten Schreiben Geldbeträge wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung aufgrund fehlender Lizenzierung von Bildmaterial geltend gemacht. Beispielsweise ging Getty Images International mit Sitz in London in der Vergangenheit mit Schreiben, die per Post verschickt wurden, gegen zahlreiche Betreiber von Internetseiten vor, auf denen aus Sicht von Getty Images eine unberechtigte Verwendung von Bildmaterial ohne gültige Lizenz stattgefunden hat.
Getty Images repräsentiert nach eigenen Angaben einige der weltbesten Fotografen und Filmemacher und es seien mit Fotografen vertragliche Vereinbarungen getroffen worden, bestimmte Rights Ready- und lizenzpflichtige Bilder exklusiv zu vertreiben und die Nutzung dieser Bilder an Unternehmen in der ganzen Welt zu lizenzieren. Getty Images habe das Recht erworben, den Schutz der geistigen Eigentumsrechte der Urheber gegen unberechtigte Nutzungen zu verfolgen.
Für die unberechtigte Verwendung des Bildmaterials wurde in der Vergangenheit unterschiedliche Beträge geltend gemacht. Beispielsweise wurden für 3 Fotos, auf denen Strände und Palmen der Seychellen gezeigt werden, 950,00 EUR je Foto und zzgl. Irische Umsatzsteuer verlangt, insgesamt 2850,00 EUR zzgl. 655,50 EUR Irische Umsatzsteuer.
Zur Zahlung wurde hierzu eine Frist von regelmäßig 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens gesetzt. Anfangs war die Frist noch 21 Tage ab Datum des Schreibens, wobei die Betroffenen das Schreiben dann aber erst ca. 1 Woche nach Absendung erhalten haben oder noch später.
In den aktuellen Schreiben mit dem Betreff „Lizenzüberprüfung“ heißt es wörtlich:
„Wir haben festgestellt, dass Sie von Getty Images repräsentiertes, lizenzpflichtiges Bildmaterial (Rights Managed, RM) auf Ihrer Website verwenden, und konnten bisher keine aktiven Lizenzen für diese kommerzielle Verwendung feststellen“.
Der Websitebetreiber werde mit dem Ziel kontaktiert, eine aktive Lizenz für diese Verwendung zu ermitteln, und den Websitebetreiber außerdem „dabei zu unterstützen, Bildmaterial zu finden“, dass seinen Bedürfnissen in Zukunft gerecht werde. In den Schreiben heißt es ferner, dass diese Angelegenheit mit der Entfernung des Bildmaterials allein nicht erledigt sei. Es sei auch das Anliegen von Getty Images, sicherzustellen, „dass die jeweiligen Fotografen für die Verwendung ihrer Arbeit auf Ihrer Webseite entschädigt werden“.
Der Websitebetreiber wird nun gebeten, innerhalb 12 Arbeitstagen „ab Datum dieses Briefes“ Getty Images zu kontaktieren, „um gemeinsam eine Lösung für diese Angelegenheit zu finden“.
Sollte auf das Schreiben reagiert werden?
- Ja, auf das Schreiben sollte reagiert werden. Wenn der Betroffene nicht reagiert, steht zu erwarten, dass Getty Images in einem weiteren Schreiben Lizenzschadensersatzansprüche in nicht unerheblicher Höhe geltend macht. Des Weiteren riskiert der Betroffene eine kostenpflichtige Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. In der Abmahnung, die meist durch eine in München ansässige Anwaltskanzlei erfolgt, wird dann Unterlassung, Auskunft und Erstattung der Anwaltskosten für die Abmahnung sowie Lizenzschadensersatz geltend gemacht. Die Abmahnung kann jedoch verhindert werden.
- Der Betroffene sollte prüfen, ob er Lizenzen an dem in Rede stehenden Bildmaterial vorweisen kann.
- Es sollte letztlich die Berechtigung der Lizenzforderung überprüft werden. Hierzu gibt es Grundsätze, die in der Rechtsprechung aufgestellt wurden.
Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht
Kanzlei Weiner
Anmerkung:
Die Kanzlei Weiner, die Büros in Schwäbisch Hall und Karlsruhe unterhält, ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die Kanzlei Weiner mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) berät und vertritt seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit die rechtlichen Interessen von Websitebetreibern, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Bildmaterial in Anspruch genommen werden. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung erhalten. Der Betroffene profitiert nicht nur von der langjährigen außergerichtlichen Erfahrung der Kanzlei Weiner, sondern auch von der umfangreichen Prozesserfahrung.
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