Gewerbliches Ausmaß bei File-Sharing

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Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk in einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht, stellt sich die Frage nach dem gewerblichen Ausmaß. Grundsätzlich kann dabei mit der Schwere der Rechtsverletzung argumentiert werden, wenn es sich um eine umfangreiche Datei, wie beispielsweise in Form eines Films, handelt. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen der Verletzungshandlung auf den Rechtsinhaber zu berücksichtigen. Allerdings genügt das öffentliche Zugänglichmachen eines geschützten Werkes durch File-Sharing innerhalb von Tauschbörsen allein nicht, um von einem gewerblichen Ausmaß der Urheberrechtsverletzung ausgehen zu können. Insbesondere kann nicht schon lediglich aufgrund der Wahl einer Tauschbörse ausgeschlossen werden, dass es sich bei der Verletzung um eine im guten Glauben geschehene Handlung eines Endverbrauchers handelt. (LG Köln, Beschluss vom 30.04.2009 - Az. 9 OH 388/09)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer

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