Gewinnspiele auf Instagram rechtssicher gestalten

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Gewinnspiele auf sozialen Plattformen, insbesondere Instagram, können eine gute Möglichkeit sein, um die Abonnentenanzahl des Accounts zu steigern, auf ein neues Produkt aufmerksam zu machen oder auch das Engagement der Nutzer zu erhöhen und gleichzeitig einen Mehrwert für die Nutzer zu schaffen

Allerdings geraten einige Influencer immer wieder in die Kritik, weil ihnen vorgeworfen wird, Gewinnspiele manipuliert zu haben. Das kann mitunter auch rechtliche Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen. Doch ist von der Veranstaltung von Gewinnspielen auf sozialen Plattformen daher sicherheitshalber anzusehen?


Sind Instagram-Gewinnspiele überhaupt erlaubt?

Grundsätzlich sind solche Gewinnspiele erlaubt. Um ein Gewinnspiel rechtssicher zu gestalten sind allerdings eine Menge Vorgaben und Regeln zu beachten. Daher sollten die Bedingungen des jeweiligen Gewinnspiels vorher unbedingt genau formuliert und veröffentlicht werden.

Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Gewinnspielbedingungen und der Ausgestaltung des Gewinnnspiels benötigen, unterstützen wir Sie dabei gern.


Gewinnspielbedingungen

Beschreibung des Gewinnspiels

Damit die Nutzer überhaupt wissen, worum es geht, sollten die Eckdaten des Gewinnspiels übersichtlich zusammengefasst werden Dazu zählen vor allem:

  • Teilnahmebedingungen (etwa Alter, Abonnent des Kanals sein) sowie ggf. welchen Einschränkungen eine Teilnahme unterliegt (z.B,: Wohnsitz)
  • Teilnahmefristen
  • Beschreibung des Preises
  • Art und Datum der Ermittlung des Gewinners
  • Art und Datum Bekanntgabe des Gewinners



Instagram-Promotionsrichtlinie

Einige der Vorgaben für ein solches Gewinnspiel stellt Instagram in den sogenannten Promotions-Richtlinien selbst auf. Diese Vorgaben sind neben den gelten gesetzlichen Regelungen, insbesondere solchen des Wettbewerbs- und des Datenschutzrechts, zu beachten.

Als Veranstalter des Gewinnspiels müssen Sie bzw. Ihr Unternehmen oder Ihre Marken eindeutig als Gewinnspielveranstalter benannt und erkennbar sein.

Der Plattformbetreiber muss für das Gewinnspiel ausdrücklich von jeglicher Verantwortung freigestellt werden. Das können Sie am besten durch einen sog. Disclamer erreichen, in dem Sie darauf hinweisen, dass Instagram nicht mit Ihnen zusammenarbeitet oder Mitveranstalter des Gewinnspiels ist. Den Teilnehmenden musss durch den Post deutlich werden, dass die Verlosung in keinem Zusammenhang mit Instagram steht und Instagram diese weder gesponsert, unterstützt noch organisiert hat.


Sie sollten unbedingt darauf achten, dass all diese Informationen jederzeit online für die Nutzer abrufbar und einsehbar sind.


Dont´s bei der Gewinnspielveranstaltung

Nach den Instagram-Promotionsrichtlinien darf der Nutzer in keinem Fall dazu veranlasst werden, Inhalte falsch zu markieren. Das bedeutet beispielsweise, eine Teilnahmevoraussetzung Ihres Gewinnspiels darf nicht darin bestehen, dass die Nutzer sich selbst auf einem Bild markieren, obwohl sie auf diesem gar nicht zu sehen sind.


Eure eigene Verantwortung

Instagram stellt in den Promotionsrichtlinien außerdem klar, dass die Plattform Sie nicht bei der Organisation Ihres Gewinnspiels unterstützt. Das bedeutet unter anderem, dass Sie für eine rechtmäßige Verwendung von nutzergenerierten Inhalten, die zumeist eine Zustimmung erfordert ganz allein verantwortlich sind.

Allgemein sind Sie für den ordnungsgemäßen Ablauf eines Gewinnspiels selbst verantwortlich.

Darüber hinaus stimmen Sie, wenn Sie die Plattform für die Organisation Ihres Gewinnspiels nutzen, automatisch zu, dass Sie dies auf Ihr eigenes Risiko hin tun.


Datenschutz

Da auch Sie im Rahmen des von Ihnen veranstalteten Gewinns, der Auslosung und der Bekanntgabe des Gewinners personenbezogene Daten verarbeiten, sollte dem Ganzen eine Datenschutzerklärung zugrunde liegen, auf die Sie beispielsweise in Eurer Instagram-Bio verlinken.


Sie wollen rechtlich auf der sicheren Seite sein? Wir arbeiten für Sie individuelle Gewinnspielbedingungen und bei Bedarf auch eine Datenschutzerklärung aus. Dafür bieten wir Ihnen zunächst eine kostenlose Erstberatung an. Schicken Sie uns dafür einfach die Eckdaten zu Ihrem geplanten Gewinnspiel sowie Ihre Kontaktdaten an service@kanzlei-ruhoff.de. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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