Gewinnspiele, Marktumfragen und Gratis-Produktproben der Zooloo LLC

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"Gewinne Coca Cola im Wert von 250 € !" - "Ihr EDEKA-Gutschein im Wert von 500 €" - So und ähnlich werden Gewinnspiele, Marktumfragen, Einkaufs-Gutscheine und Gratis-Produktproben beworben.

Veranstalter dieser Gewinnspiele bzw. Sponsoren der Gutscheine und Gratisprodukte scheinen auf den ersten Blick die Hersteller namhafter Markenprodukte wie Haribo und Coca-Cola, oder große Handelsketten wie Lidl, Aldi und Edeka zu sein.

Tatsächlich stammen viele dieser Seiten aber von der Zooloo LLC mit Sitz in Georgien. Dieses Unternehmen ist seit Jahren als Datensammler bekannt. Die Unternehmen, mit deren Namen und Produkten geworben wird, haben regelmäßig nichts mit den beworbenen Aktionen zu tun und warnen ihre Kunden teils ausdrücklich davor. Auch die Verbraucherzentralen warnen regelmäßig vor Aktionen dieser Art (Warnung der Verbraucherzentrale Niedersachsen vom 06.04.2024, Warnung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vom 29.01.2025). 

Was passiert mit meinen Daten?

Wo genau die Daten landen, die im Rahmen dieser Aktionen gesammelt werden, ist unbekannt. Insbesondere zwei Unternehmen sind jedoch im Zusammenhang mit Aktionen der Zooloo LLC in der Vergangenheit aufgefallen:

EXCLUSIV Marketing GmbH/PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG

Die EXCLUSIV Marketing GmbH, die ihre Leistungen und auch die Abrechnung von der PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG, Bahndamm 9, 23617 Stockelsdorf durchführen lässt.

Die EXCLUSIV Marketing GmbH behauptet, dass ein Abonnementvertrag über den Bezug bekannter Zeitschriften wie AUTO MOTOR & SPORT, Computer Bild, Bunte oder Vogue zustande gekommen sein soll. Oft sind sich die Betroffenen gar nicht bewusst, dass sie ein Abo abgeschlossen haben. Teilweise wurden die Betroffenen mit kostenlosen Probeabos geködert, wie es bei den Aktionen der Zooloo LLC der Fall ist.

1N Telecom GmbH

Das zweite Unternehmen, von dem Teilnehmer der Aktionen der Zooloo LLC in der Vergangenheit kontaktiert wurden, ist die 1N Telecom GmbH, Flughafenstr. 103, 40474 Düsseldorf.

Die 1N Telecom GmbH ist für ihre aggressive Werbung für DSL-Verträge bekannt. Teilweise ist das erste Schreiben des Unternehmens an die Betroffenen so gestaltet, dass diese irrtümlich davon ausgehen, dass ihr tatsächlicher DSL-Anbieter ihnen einen neuen Tarif anbietet und unterschreiben dabei unwissentlich einen neuen Vertrag. Die Verbraucherzentrale Bundesverband berichtet aber auch von Fällen, in denen die Betroffenen Schadensersatz an das Unternehmen bezahlen sollen, obwohl vorher keinerlei Kontakt bestand.

Welche Unternehmen noch mit den Daten versorgt werden, die die Zooloo LLC im Rahmen ihrer Aktionen einsammelt, ist unbekannt.

Was kann ich tun, wenn ich an einem Gewinnspiel der Zooloo LLC teilgenommen habe?

Um Ihre Daten wieder "einzufangen", ist es leider zu spät. Selbst wenn Sie die Eingabe der Daten abgebrochen haben sollten, können die bereits eingegebenen Daten an die Zooloo LLC übermittelt worden sein.

Sie können von der Zooloo LLC eine Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO verlangen. Da das Unternehmen seine Dienstleistungen innerhalb der EU anbietet, gilt europäisches Datenschutzrecht. Da Georgien kein EU-Mitgliedsstaat ist, ist die Durchsetzung des Anspruchs jedoch praktisch extrem schwierig.

Seien Sie zukünftig auf der Hut, wenn Sie Anrufe, SMS, Briefe oder Mails bekommen, deren Absender Sie nicht kennen. Stellen Sie sicher, dass der Absender vertrauenswürdig ist. Achten Sie insbesondere auf Phishing-Mails, die vorgeblich von Ihrer Bank stammen. Klicken Sie nicht auf Links, die Ihnen per SMS zugesendet werden.

Erhalten Sie unerwünschte Werbeanrufe, Emails, Briefe oder SMS eines konkreten Unternehmens können Sie dieses auffordern, Ihre Daten zu löschen und Sie künftig nicht mehr zu kontaktieren. Hier finden Sie ein Musterschreiben. Dieses Schreiben sollten Sie aus Nachweiszwecken per Einwurf-Einschreiben versenden.

Haben Sie 1 Monat nach Zugang des Schreibens (den Sie über die Sendungsverfolgung dokumentieren sollten) keine Reaktion erhalten, können Sie Beschwerde bei dem Datenschutzbeauftragten des Landes erheben, in dem das betreffende Unternehmen seinen Sitz hat. Zudem können Sie Ihre Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen. Wenn Sie den Zugang des Aufforderungsschreibens nachweisen können, sind die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihres Auskunftsanspruchs regelmäßig sehr gut. Die Kosten dafür muss in der Regel das betroffene Unternehmen übernehmen.

Kontaktiert Sie das Unternehmen auch nach Zugang Ihres Schreibens weiter zu Werbezwecken, können Sie in der Regel einen Anspruch auf Unterlassung durchsetzen. Auch hierfür muss in der Regel das betroffene Unternehmen die Kosten tragen.

Wenn Sie hierfür Hilfe benötigen, lassen Sie mir eine unverbindliche Nachricht zukommen.

Ich habe eine Forderung der EXCLUSIV Marketing GmbH bzw. der PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG erhalten.

Nehmen Sie die Forderung ernst. Teilen Sie dem Unternehmen mit, warum Sie die Forderung für unberechtigt halten und widersprechen Sie der Forderung. Erklären Sie vorsorglich den Widerruf des Vertrags (auch wenn die Widerrufsfrist scheinbar abgelaufen ist), die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und die Kündigung. Versenden Sie das Schreiben per Einwurfeinschreiben an die PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG, Bahndamm 9, 23617 Stockelsdorf.

Wie Sie unberechtigte Forderungen richtig abwehren, erfahren Sie hier.

Hier können Sie ein kostenloses Musterschreiben herunterladen.

Hat das Schreiben keinen Erfolg und erhalten Sie weitere Zahlungsaufforderungen, kann die Forderung erfahrungsgemäß in aller Regel erfolgreich durch ein anwaltliches Schreiben abgewehrt werden.

Spätestens wenn Sie ein gerichtliches Mahnschreiben oder eine Klage erhalten, sollten Sie dringend anwaltlichen Rat einholen. Beachten Sie unbedingt die dann laufenden Fristen.

Ich habe ein Schreiben der 1N Telecom GmbH erhalten.

Unterschreiben Sie nichts!

Haben Sie bereits irrtümlich das Formular der 1N Telecom GmbH unterschrieben, handeln Sie schnell. Widersprechen Sie den gegen Sie erhobenen Forderungen. Erklären Sie den Widerruf des Vertrags (auch wenn die Widerrufsfrist scheinbar schon abgelaufen ist), die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und die Kündigung. Versenden Sie das Schreiben per Einwurfeinschreiben an die 1N Telecom GmbH, Flughafenstr. 103, 40474 Düsseldorf.

Wie Sie unberechtigte Forderungen richtig abwehren, erfahren Sie hier.

Hier können Sie ein kostenloses Musterschreiben herunterladen. Aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Fallkonstellationen müssen Sie das Musterschreiben individuell an Ihren Fall anpassen. Bitte beachten Sie, dass das Musterschreiben lediglich eine Formulierungshilfe ist und keine anwaltliche Beratung ersetzt.

Falls Sie den geforderten Schadensersatz bereits gezahlt haben, kann dieser ggf. erfolgreich zurückgefordert werden. Holen Sie diesbezüglich anwaltlichen Rat ein, oder wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale Bundesverband. Dort wird aktuell eine Sammelklage geprüft.

Spätestens wenn Sie ein gerichtliches Mahnschreiben oder eine Klage erhalten, sollten Sie dringend anwaltlichen Rat einholen. Beachten Sie unbedingt die dann laufenden Fristen.



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