Kundengewinnung, Gewinnspiele & Newsletter – wie gestalte ich das Firmen-Gewinnspiel rechtssicher?

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Gewinnspiele sind eine beliebte Möglichkeit, Kunden zu gewinnen, Kunden zu binden oder auch neue Newsletter-Abonnenten zu werben. Aber Vorsicht! Ohne diese Rechtstexte drohen Abmahnungen und vermeidbare Kosten.

Was muss ich beachten, wenn ich ein Gewinnspiel veranstalten will?

Wenn Sie ein Gewinnspiel veranstalten wollen, müssen Sie bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen beachten:

  1. Kostenlose Durchführung ohne Geldeinsatz

    Führen Sie das Gewinnspiel kostenlos durch und beachten Sie, dass kein Geldeinsatz verlangt werden darf; sonst handelt es sich um ein genehmigungspflichtiges Glücksspiel! Wenn Sie unerlaubte Glücksspiele veranstalten, drohen Ihnen neben der Untersagung der Gewinnspiele Ordnungsgelder und gemäß § 284 StGB eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren (bei Gewerbsmäßigkeit bis zu fünf Jahren).

  2. Gewinnspielinformationen oder Teilnahmebedingungen sowie Datenschutz

    Aber auch ein Gewinnspiel muss gut vorbereitet sein. Fehlen Ihrem Gewinnspiel ordentliche Teilnahmebedingungen oder sind diese fehlerhaft, drohen teure Abmahnungen. Erheben Sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiel personenbezogene Daten und beachten dabei nicht die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, drohen (hohe) Bußgelder und Schadensersatzforderungen der Teilnehmer.

  3. Teilnahmebedingungen, das Wíchtigste:

    Ihre Teilnahmebedingungen müssen enthalten

    - Name/Firma und Adresse des Veranstalters.
    - Klare Voraussetzungen für die Teilnahme – Angabe, welche Voraussetzungen Teilnehmer erfüllen müssen, um am Gewinnspiel teilnehmen zu können (z.B. Altersgrenze, was muss der Teilnehmer tun).
    - Beginn des Gewinnspiels – De Beginn des Gewinnspiels muss angegeben werden, wenn das Gewinnspiel nicht schon mit der Ankündigung startet.
    - Ende des Gewinnspiels – Ebenso ist das Ende des Gewinnspiels anzugeben.
    - Angaben zum Gewinn und insbesondere auch zu Zusatzkosten – Anzugeben ist immer, ob und wenn ja welche Kosten entstehen, wenn die Teilnehmer die Gewinne in Anspruch nehmen möchten (z.B. Abholkosten, Anreisekosten, etc.).
    - Zu empfehlen: Nehmen Sie auch eine Regelung auf dass, Sie das Gewinnspiel jederzeit beenden oder ändern können.

  4. Teilnahmebedingungen – wo?

    Sowohl online, also auch offline, z.B. auf Teilnahmekarten, ist es oft schwierig, die durchaus längeren Pflichtinformationen, Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise im Blickfang oder auf einer Karte vollständig unterzubringen.
    In einem solchen Fall sollten im Blickfang und auf der Teilnahmekarten die wichtigsten Punkte widergeben werden (Teilnahmezeitraum, Art des Gewinnspiels, z.B. Verlosung, etc.). Über einen Link verweisen Sie dann auf die vollständigen Teilnahmebedingungen.

  5. Kopplung an Newsletter oder Warenkauf zulässig?

    Heute ist eine sog. Kopplung der Gewinnspielteilnahme an den Warenkauf oder den Erwerb von Leistungen grundsätzlich zulässig (EuGH, 14.01.2010 – C-304/08). Die Kopplung darf aber nicht gegen die unternehmerische Sorgfalt verstoßen und bestimmte Regeln sind zu beachten: Wir beraten Sie gern.

    Immer noch nicht abschließend geklärt ist, ob die (beliebte) Kopplung der Teilnahme am Gewinnspiel an die Anmeldung für einen Newsletter zulässig ist.
    Heute mehren sich die Stimmen, die von einer Zulässigkeit ausgehen. Wir beraten Sie gerne zur richtigen Umsetzung oder zur „umgekehrten Kopplung“, dem Angebot des Gewinnspiels als „Goody“ für die Newsletter-Abonnenten.

    Beachten Sie unbedingt: Die Nutzung der Teilnehmerdaten für die Versendung von Newslettern und Direktwerbung bedarf immer einer informierten Einwilligung des Empfängers.

  6. Double Opt-In und Datenschutzhinweise

    Und bitte vergessen Sie nicht: Auch Newsletter an Teilnehmer eines Gewinnspiels sind nur zulässig, wenn Sie im Streitfall die Einwilligung auch nachweisen können; nutzen Sie also ein sorgfältig durchgeführtes und dokumentiertes Double-Opt-In-Verfahren. Auch dazu erläutern wir Ihnen gerne die richtige Umsetzung.

    Und für alle neu erhobenen personenbezogenen Daten müssen sie die Informationspflichten gem. Art 13 DSGVO erfüllen. Sie müssen also sowohl für das Gewinnspiel, als auch für eine Newsletteranmeldung Datenschutzhinweise vorhalten.

Fazit: Gewinnspiele rechtssicher gestalten!

Machen auch Sie über Gewinnspiele - erfolgreich und ohne unangenehme rechtliche Konsequenzen - neue Kunden auf Ihr Unternehmen und Ihre Produkte aufmerksam machen.  Lassen Sie sich rechtzeitig über die zahlreichen rechtlichen Rahmenbedingungen und zu beachtenden Regeln beraten. Rechtsanwalt Jens Fusbahn berät seit vielen Jahren Unternehmer und Unternehmen im Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht.

Melden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Foto(s): Frank Beer


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