Globalrockies.ch: Fehlende Erlaubnis zur Erbringung von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen?

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Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat unlängst eine Warnung zu der Website globalrockies.ch veröffentlicht. Sie weist darauf hin, dass das Unternehmen nach Erkenntnissen der BaFin nicht über die für die Erbringung von Finanzdienstleistungen oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland erforderliche Erlaubnis verfügt.

Kunden des Unternehmens sollten zur Wahrung von Rechten und Ansprüchen sich von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Wir beraten und vertreten seit über 18 Jahren als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken / Sparkasse sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen, Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets - von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen.

Unser Leistungsangebot im Bereich Kapitalmarktrecht | Kapitalanlagerecht | Anlegerschutz umfasst die Beratung und Vertretung von Privatleuten, institutionellen Anlegern und Unternehmen u.a. in nachfolgenden Teilbereichen:

Konzeptionelle Beratung und Umsetzung von alternativen Finanzierungskonzepten ohne Banken (z.B. Crowdfunding, partiarische Darlehen, Genussrechte)“Anlagebetrug / Grauer KapitalmarktGeschlossene Fonds (z.B. Immobilienfonds, Filmfonds, Medienfonds, Umweltfonds, Lebensversicherungsfonds, Schifffonds, Dachfonds)Schrottimmobilien(atypisch) stille BeteiligungenGenussscheinePartiarische Darlehen / NachrangdarlehenSwap-Geschäfte

Foto(s): Siegfried Reulein


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