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Goldsparpläne als Vermögenswirksame Leistungen: Vermittler / Verkäufer täuschen staatliche Förderung vor

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Aktuelles

Aufgrund Kundenbeschwerden haben wir uns bestimmte Goldsparverträge - angebliche VL - Verträge - genauer angeschaut. 

Das 5. Vermögensbildungsgesetz sieht es nicht vor, dass Goldsparpläne staatlich gefördert werden. Das heist, es gibt eben keine Arbeitnehmersparzulage am Ende der Laufzeit. Die Zahlungen, welche Arbeitgeber an die Herausgeber von Goldsparplänen leisten, dürfen daher auch nicht irreführend als Vermögenswirksame Leistungen bezeichnet werden.

Der Begriff der "Vermögenswirksamen Leistung" ist legal in §§1 und 2 des 5. Vermögensbildungsgesetzes definiert. Der Ankauf von physischen Gold ist dort nicht vorgesehen. 

Jeder Anleger, der auf diese Weise Anteile vom Arbeitgeber hat abführen lassen sollte sich genau überlegen, ob er ohne staatliche Förderung seinen Goldsparvertrag abgeschlossen hätte bzw. wenn er richtig informiert worden wäre.

Haftung

Verkäufer und Vermittler, welche entgegen dem 5. Vermögensbildungsgesetz Goldsparpläne als Verträge für Vermögenswirksame Leistungen verkauften, haften den Anlegern in voller Höhe ihrer Einzahlungen auf Schadensersatz.

Fragen

Für alle, die Fragen oder Bedenken haben, bietet RA Reime eine kostenfreie Hotline unter der Nummer 

0800 72 73 463 

an. Dies soll den Anlegern die Möglichkeit geben, sich fundierte Informationen zu beschaffen und die richtigen Entscheidungen für ihre Investitionen zu treffen.

Die Anwaltskanzlei Reime bleibt auch weiterhin bestrebt, die Interessen der Anleger zu schützen und ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite zu stehen.

Was ist nun zu tun?

Wir prüfen Ihre Dokumente (Kaufbelege, Zeichnungsschein, Mailkorrespondenz) vor Mandatserteilung kostenfrei!  

Wir benötigen von Ihnen später auch die Daten zur Rechtsschutzversicherung.

REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten betroffene Anleger und haben uns zu den Hintergründen  eine umfassende Expertise für unsere Mandanten / Interessengemeinschaft erarbeitet. Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
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Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen in vergleichbaren Fällen, damit ihre Rechte optimal und seriös um- und durchgesetzt werden können.  

Seit nunmehr zwei Jahrzehnten ist die renommierte Anwaltskanzlei Reime ausschließlich im Bereich des Kapitalmarkts tätig und vertritt erfolgreich Anleger in verschiedenen Finanzangelegenheiten. Die Kanzlei hat sich dabei auf eine breite Palette von Fällen spezialisiert, darunter Anleger der Ärztetreuhand-Bauherrenmodelle, der COLUMBUS-Fonds, in den INFINUS Insolvenzen sowie in den Insolvenzen der Deutschen Lichtmiete, UDI, bc connect sowie der wee-Gruppe. Ebenfalls gehören die Insolvenzen größerer Anlagegenossenschaften wie Geno, Vivono und WSW zu ihrem Fachgebiet.

Die Expertise der Anwaltskanzlei Reime erstreckt sich über eine Vielzahl von komplexen Kapitalmarktthemen, in denen sie die Interessen der Anleger mit Engagement und Sachverstand vertritt. Ihr fundiertes Wissen und ihre umfangreiche Erfahrung machen sie zu einem vertrauenswürdigen Partner für alle, die Unterstützung in Finanzfragen benötigen.


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