Google Bewertung löschen lassen - Bundesweite Hilfe!

  • 1 Minuten Lesezeit

Unsere Kanzlei hat sich u.a. auf das Löschen von Google Bewertungen spezialisiert. Wir schützen Ihren Ruf!

Google Bewertungen sind für Unternehmen extrem wichtig. Sie nehmen Einfluss auf den Suchalgorithmus bei google und beeinflussen damit die Sichtbarkeit der Webseiten. Zusätzlich sind Sie natürlich auch für potentielle Kunden wichtig. Bei negativen Bewertungen entscheidet sich ein potentieller Kunde für einen Wettbewerber. Es gibt also wichtige Gründe sich gegen negative Bewertungen zu wehren.

In vielen Fällen kann man Rezensionen löschen lassen. So verstoßen Rezensionen häufig gegen die Vorschriften des deutschen Rechts. So etwa wenn unwahre Tatsachen oder Beleidigungen enthalten sind.  Aber bereits ein Verstoß gegen die Google-Richtlinien berechtigt zur Löschung!

Wer gegen solche  Google Bewertungen  vorgehen will, muss rechtliche Schritte gegen Google einleiten.  Wir haben bereits zahlreiche Bewertungen bei Google löschen lassen und wissen woraus es ankommt

Zusätzlich kann man auch gegen den Autor der Bewertung vorzugehen. Dies macht aber nicht immer Sinn. Wir beraten Sie ob und inwieweit dies sinnvoll ist.

Achtung!  Das Löschen von Bewertungen stellt eine Rechtsdienstleistung. Viele „Löschdienstleister“ agieren daher rechtswidrig, da es sich nicht um Rechtsanwälte handelt. Oft weißt man nicht einmal wer dahinter steckt. Wir raten daher einen ordentlichen Rechtsanwalt zu beauftragen, der sich auf diese Rechtsmaterie spezialisiert hat.

Die Kosten für die Löschung von negativen Bewertungen sind steuerlich absetzbar. Auch Versicherungen übernehmen zum Teil diese Kosten.

Sie wurden negativ bewertet? Wir helfen Ihnen! Kanzlei Dr. Schenk.

Senden Sie uns einfach eine Mail an kanzlei@dr-schenk.net oder rufen Sie uns unverbindlich an unter 0421- 56638780



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk

Beiträge zum Thema