Google-Bewertungen: Alles, was wichtig ist

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Sie möchten eine kritische Google-Bewertung löschen lassen und wissen nicht genau, ob und wie das vonstattengehen kann? Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. zeigt Ihnen, wie das möglich ist.

Google-Bewertungen sind wichtig!

In der heutigen medialen Welt lebt ein Unternehmen zum Teil auch von wichtigen Bewertungen über seine Dienstleistungen und Produkte. Für viele potenzielle Kunden sind die Anzahl und der Ausfall der Bewertungen eine wichtige Entscheidungshilfe, ein Produkt zu kaufen bzw. eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.

Bewertungen sind gesetzlich gesehen auch möglich und durch Google auch sehr wünschenswert.

„Durch die Gewährleistung der Anonymität soll dem Nutzer gegenüber die Hemmschwelle, eine Bewertung abzugeben, genommen werden“, erklärt Rechtsanwalt Kluck. Er führt weiterhin aus: „Die Verwendung des eigenen Namens ist weder gesetzlich verankert noch durch Google selbst vorgeschrieben. Nur so kann die Meinungsfreiheit gestärkt werden, da sich sonst viele User nicht trauen würden, Bewertungen abzugeben.“

Kann ich eine Google-Bewertung löschen lassen?

Sicherlich gibt es Fälle, in denen die Bewertungen gegen geltendes Recht oder Google-Richtlinien verstößt. Dann kann man unter bestimmten Umständen gegen die Bewertung vorgehen.

„Es gibt Punkte, die eine Rezension unzulässig machen. Diese wurden von Google selbst erlassen und sind in ihren Richtlinien zu Bewertungen nachzulesen. Dort wird beschrieben, dass beispielsweise sexuelle oder anstößige Inhalte, Beleidigungen oder Belästigungen sowie illegale Inhalte nicht zulässig sind“, fasst Rechtsanwalt Kluck zusammen. Diese Inhalte werden in der Regel entfernt.

Auch wenn gegen geltendes Recht verstoßen wird, indem strafrechtlich relevante Inhalte veröffentlicht werden, oder bei nachweislich unwahren Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik ist die Google-Bewertung zu löschen.

Wie geht das Löschen?

Rechtsanwalt Kluck erläutert: „Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man mit einer Bewertung umgehen kann. So kann man die Löschung bei Google beantragen oder bei vorhandenen Daten zum Verfasser gegen diesen vorgehen. Das kommt auf die Umstände des Einzelfalles an.“

Zu raten ist jedoch, sich immer anwaltlichen Beistand zu holen, um den Druck zu erhöhen und das Ziel der Löschung zu erreichen. Zudem kann er für Sie Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen, sollten Ansprüche bestehen.

Wir helfen Ihnen!

Sollten auch Sie einmal negativ bewertet worden sein, melden Sie sich gern bei uns. Wir helfen Ihnen gezielt weiter und sorgen innerhalb weniger Tage für die Löschung. Durch unser Rechtsprodukt geht dies nun noch einfacher und schneller. Probieren Sie es aus!

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