Grauer Kapitalmarkt – Anlagen der Bahrain Middle East Bank B.S.C. (BMB)

  • 2 Minuten Lesezeit

Worum geht es?

Wir wundern uns immer wieder, was alles auf dem Kapitalmarkt möglich ist und wird.

Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der oben bezeichneten Bank und Anlegern, die einer Bank, die im Königreich Bahrein sitzt, Gelder überlässt. Diese warb nicht nur für Festgeldanlagen mit 8 % Rendite jährlich, die nicht der Einlagensicherung unterliegen, sondern auch mit Kapitalanlagen in Form von Darlehen, die Anleger der Bank überlassen.

Die Anleger gewährten der Bank Darlehen und sollten dafür in Form von Zinszahlungen ihre Rendite „ernten“. Sie/die Anleger gingen und gehen davon aus, ihr Kapital vermeintlich gut und sicher angelegt zu haben und wenn sie darüber verfügen wollen, auch verfügen zu können, zuzüglich der versprochenen Rendite. Darlehensnehmer der überlassenen Geldbeträge war die Bahrain Middle East Bank B. S. C.

Der Anleger war Darlehensgeber und gewährte Darlehen an die Bank – auf den Formularen der Bank.

Die Bahrain Middle East Bank wirbt damit, dass sie ihren Sitz in Kingdom of Bahrain hat und folglich Anlagen im Steuerparadies erfolgen können. Sie ist seit 1982 auf dem Markt als Vollbank tätig und arbeitet als Clearing- und Korrespondenzbank mit der deutschen Zweigstelle der Standard Chartered Bank in Frankfurt zusammen.

Wie ist die Kapitalanlage gestaltet?

Die Kapitalanlage war bzw. ist so konzipiert, dass der Anleger einen Geldbetrag, beispielsweise 50.000,00 € oder 100.000,00 € der Bahrain Bank überlässt und dieses auf ein Konto entweder in Euro, US-Dollar oder GPB bei der Standard Chartered Bank einzahlt. Es wird eine Rendite zwischen 6 und 8 % p. a. versprochen.

Problematisch ist die Rückzahlung dieser Darlehen, die die Anleger als Darlehensgeber der Bank überlassen. Wenn der Darlehensvertrag gekündigt wird, oder von Seiten des Darlehensnehmers widerrufen – die Widerrufsbelehrungen sind teilweise nicht ordnungsgemäß erfolgt, sodass trotz Ablauf der Widerrufsfrist, Widerruflichkeit der Verträge gegeben ist – bleibt die Rückzahlung aus. Problematisch wird die Zustellung einer Kündigung oder des Widerrufs in Bahrain und die Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen im Wege einer Zahlungsklage.

Dieses gestaltet sich in Kingdom of Bahrain schwieriger als beispielsweise in Österreich oder in der Schweiz.

Sie haben Fragen? Gern sind wir für Sie da.

Anwaltskanzlei BONTSCHEV

Fachanwältin für Steuerrecht / Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Beiträge zum Thema