Grauer Kapitalmarkt, Erfolge für Anleger, Schadensersatz erfolgreich durchsetzen

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Im Internet lauern zahlreiche Gefahren im Bereich des Tradings mit Aktien und anderen Kapitalanlagen, darunter manipulative Plattformen und betrügerische Broker, die mit dem Versprechen hoher Renditen ihre Opfer locken und ausnutzen. Spezialisierte Rechtsanwälte für Kapitalanlagebetrug stehen Betroffenen zur Seite, wenn Anzeichen von Betrug, wie ausbleibende Auszahlungen oder Aufforderungen zu weiteren Geldüberweisungen, erkennbar werden. Der Krypto-Sektor zeigt, durch das Scheitern großer Unternehmen, tiefgreifende Schwächen auf, die auf mangelnde Regulierung und irreführende Geschäftspraktiken zurückzuführen sind. Verbraucher werden vor den hohen Risiken von Kryptowährungsinvestments gewarnt. 

Betrüger verwenden oft gefälschte Plattformen, die über soziale Medien und Werbeanzeigen vermarktet werden und verlangen immer höhere Einzahlungen mit dem Versprechen schneller Gewinne, was häufig zum Verlust des investierten Geldes oder zum Ausrauben der Bankkonten der Opfer führt. 

Die Betrugsmasche mit gefälschten Krypto-Trading-Plattformen ist weit verbreitet, wobei Anleger zunächst kleine Beträge investieren sollen, die dann eskalieren. 

CFDs und binäre Optionen

CFDs (contracts for difference) und binäre Optionen erfreuen sich wie auch andere Derivate und Termingeschäfte steigender Beliebtheit, bergen aber auch erhebliche Verlustrisiken in sich, denen sich Anleger häufig nicht bewusst sind. Wir beraten und vertreten Anleger bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche

Geschlossene Fonds (z.B. Immobilienfonds, Filmfonds, Medienfonds, Umweltfonds, Lebensversicherungsfonds)

Geschlossene Fondsanlagen erfreuen sich seit vielen Jahren bei Banken und Sparkassen aber auch freien Anlagevermittlern und Anlageberatern großer Beliebtheit. Dies ist nicht unbedingt der Kundenzufriedenheit, sondern dem Umstand geschuldet, dass mit dem Vertrieb dieser Anlageform Provisionen in beträchtlicher Höhe erwirtschaftet werden können.

Anlegern wird diese Form der Geldanlage als sicher und risikolos dargestellt, obgleich es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, der naturgemäß das Risiko des Totalverlusts innewohnt. Selbst bereits vereinnahmte Ausschüttungen müssen Anleger im Zweifelsfall bei einer solchen Kommanditbeteiligung wieder erstatten, soweit diese Ausschüttungen keine Gewinne darstellen, sondern nur aus der Liquidität der Gesellschaft erbracht werden. In diesem Falle lebt die Kommanditistenhaftung wieder auf, welche bis zu einem Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung der Beteiligung fortbesteht.

Werden Anleger über diese Verlust- und Haftungsrisiken oder andere sich aus der konkreten Beteiligung ergebenden Risiken nicht zutreffend aufgeklärt, so kommt eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht.

Nicht selten finden sich in den Verkaufsprospekten zu den einzelnen Fondsanlagen Fehler, so dass auch eine Inanspruchnahme von Treuhändern, Initiatoren oder anderen Prospektverantwortlichen in Betracht kommt.


Genussscheine

Gerade durch freie Vermittler auf dem sog. Grauen Kapitalmarkt werden seit Jahren sog. Genussscheine als sichere Form der Kapitalanlage vertrieben. Bei Genussscheinen handelt es sich um Wertpapiere, die für den Anleger nicht unerhebliche Risiken, bis hin zum Totalverlust, mit sich bringen. Sie sind daher nur für Anleger geeignet, die bereit sind, ein solches Risiko einzugehen. Daher bedarf es zur Erfüllung einer zureichenden Anlageberatung gerade auch eines Hinweises auf das Risiko des Totalverlusts des angelegten Geldes bzw. zumindest die Gefahr nicht unerhebliche Kapitalverluste.


Die Fachanwaltskanzlei KSR, Nürnberg ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht seit über 20 Jahren spezialisiert.

Atypisch stille Beteiligungen

In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten wurden vielen tausend Anlegern sog. (atypisch) stille Beteiligungen, meist zum Zwecke der Altersvorsorge aber auch zum Zwecke der Steuerersparnis vermittelt. Anlegern wurde und wird regelmäßig die Möglichkeit eröffnet wahlweise durch Einmalzahlungen oder durch Ratenzahlungen an die Anlagegesellschaft ein zweites Standbein zur gesetzlichen Rente aufzubauen. Das angelegte Geld - so wurde es in vielen Fällen beworben - sollte in Immobilien investiert werden, da Sachwerte im Vergleich zu Geldwerten die bessere Anlageform darstellen, so jedenfalls der immer wieder lautende Werbespruch von Anlageberatern und Anlagevermittlern.

Dass der Anleger nicht nur im Zweifel den Totalverlust seines eingezahlten Geldes riskiert, sondern bei sog. atypisch stillen Beteiligungen sich zudem vielfach der Gefahr von Nachschusspflichten aussetzt, erwähnten die regelmäßig im Strukturvertrieb organisierten Anlagevermittler nicht. Verkaufsprospekte, aus denen sich die Risiken einer solchen Anlage ergeben, wurden den Anlegern häufig nicht oder zumindest nicht vor Zeichnung der Beteiligung ausgehändigt. Zudem besteht nicht selten der Verdacht, dass Anlagegesellschaften weit mehr Anlegergeld als im Emissionsprospekt angegeben, für sog. weiche Kosten, d.h. nicht für Investitionen in Immobilien oder andere Werte, sondern zum Ausgleich von Vermittlerprovisionen und anderen nicht investiven Zwecken verwenden.

Über die Risiken einer solchen Anlage getäuschte Anleger haben die Möglichkeit sowohl Ansprüche gegen die Anlagegesellschaft als auch den Anlagevermittler oder -berater Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Anlagebetrug & Grauer Kapitalmarkt

Tausende Anleger verlieren jedes Jahr einige Milliarden Euro durch Investitionen am Grauen Kapitalmarkt oder weil sie Opfer von Anlagebetrug geworden sind. Wir beraten und vertreten geschädigte Anleger aus ganz Deutschland und unterstützen sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Anlagevermittler, Anlageberater, Verkäufer und Hintermänner solcher Kapitalanlageangebote. Hierzu zählen insbesondere geschlossene Fondsanlagen, Verkauf von Lebensversicherungen, partiarische Darlehen / Nachrangdarlehen, Genussscheine, Vermögensverwaltungsmandate, Ökologische Investitionen in Photovoltaikanlagen u.a.

Partiarische Darlehen Nachrangdarlehen

Gerade durch freie Vermittler auf dem sog. Grauen Kapitalmarkt werden seit Jahren partiarische Darlehen, auch Nachrangdarlehen genannt, als sichere Form der Kapitalanlage vertrieben. Nicht selten werden Anleger dazu bewegt, Lebensversicherungsverträge zu kündigen und den Rückkaufswert in diese Anlageform zu investieren. Ihnen werden dabei beachtliche Renditen versprochen. Dabei wird regelmäßig verschwiegen, dass solche Renditen nur durch riskante Geschäfte erwirtschaftet werden können und Anleger im Falle der Insolvenz des Unternehmens hinter allen anderen Gläubigern bedient werden, so dass das Ausfallrisiko vergleichsweise hoch ist.

Konzeptionelle Beratung und Umsetzung von alternativen Finanzierungskonzepten ohne Banken (z.B. Crowdfunding, partiarische Darlehen, Genussrechte)

Wir ermitteln für Ihr Unternehmen die passgenaue Finanzierungsmöglichkeit (z.B. Genussrechte, Crowdfunding, partiarische Darlehen / Nachrangdarlehen) und prüfen, überarbeiten und passen bereits vorhandener Inhalte an und beziehen diese in den zu erstellenden Prospekt ein.

Sämtliche Bestandteile des Prospekts, des VIB, des Zeichnungsscheins werden von uns un-ter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (z.B. Kreditwesengesetz, Vermögensanlagengesetz) erarbeitet.

In einem engen Austausch mit Ihnen im Hinblick auf die Einarbeitung der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens, des Anlageangebots sowie Ihrer unternehmerischen Tätigkeit werden die notwendigen Unterlagen erstellt.

Unser Leistungsangebot umfasst auch die Vorlage des Prospekts bei der BaFin sowie ein ggf. vorheriger Austausch mit der BaFin.

Aktuelle Warnungen

Die BaFin warnt vor Online-Handelsplattformen, die unter dem Slogan „Der beste Handel mit Kryptowährungswerten“ ohne erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Spezifisch genannte Websites sind zenfundpro.com, stellarinvest.com und orbitolympus.com. Jede dieser Plattformen verwendet identische Gestaltungselemente, was die Risiken erhöht. Laut § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz ist für das Anbieten solcher Dienstleistungen in Deutschland eine BaFin-Erlaubnis nötig, die diese Unternehmen nicht besitzen.

Bei einem Anlagebetrugsfall schnelles Handeln notwendig, da die Verjährung von Ansprüchen droht.

Wenn Sie auch ein Opfer von Falschberatung oder Fehlinformation im Bereich Geldanlage und Investment geworden sind, zögern Sie als Opfer nicht einen spezialisierten Rechtsanwalt zur Durchsetzung Ihrer Rechte einzuschalten.  Bei einem Anlagebetrugsfall schnelles Handeln notwendig, da die Verjährung von Ansprüchen droht.

Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Daher ist unser Hauptanliegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, geprägt von gegenseitigem Respekt. Hierbei steht im Vordergrund die Anliegen unserer Mandanten ernst zu nehmen und individuell zu behandeln. Dies umfasst nicht nur eine sorgfältige Aufklärung des zugrunde liegenden Sachverhalts, sondern auch eine umfassende Analyse unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie aller Chancen und rechtlichen sowie wirtschaftlichen Risiken des Einzelfalls und die Erarbeitung sachgerechter, fundierter und praktisch umsetzbarer Lösungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. 

Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht KSR

Main Donau Park 

Gutenstetter Str. 2 

3. Stock 

90449 Nürnberg

Telefon: 0911/760 731 10 

E-Mail: info@ksr-law.de 

Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren langjährigen Erfahrungen.

Werden Sie ein Teil unserer erfolgreichen Anlegerschutzgemeinschaft! 

Foto(s): Siegfried Reulein


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