Green Planet AG: Verdacht des Anlagebetruges - Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

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Sparte: Green Planet AG und das Teak-Holz

Eine hohe Rendite von bis zu 13 Prozent und dabei noch etwas Gutes für die Umwelt tun. Für die Anleger der Green Planet AG war diese Kombination genau richtig. Doch anstatt einer wachsenden Unternehmensentwicklung und satten Renditen kam der finanzielle Ruin. Für die Anleger ein Schock.

Im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges zu Beginn der ersten Jahreshälfte und der damit verbundenen Beschlagnahmen sowie der Festnahme des Firmengründers wurde über das Vermögen der Green Planet AG das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Im Zuge der Ermittlungen wird die Staatsanwaltschaft überprüfen, ob die von den Anlegern eingesammelten Gelder – rund 15 Millionen Euro – ordnungsgemäß investiert oder zweckentfremdet wurden. Medienberichten zufolge soll nur ein kleiner Teil der Gelder in Teakholz-Plantagen in Costa Rica geflossen sein.

Für Anleger bedeutet die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens zunächst, dass diese ihre Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter Form- und Fristgerecht zur Tabelle anmelden müssen. Weiterhin sollten betroffene Anleger darüber nachdenken, mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen oder gegen Vermittler geltend zu machen. Schadensersatzansprüche sind denkbar, wenn die Anleger nicht über die mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken informiert wurden. Hierzu zählt auch das Risiko des Totalverlusts. Sollte sich der Verdacht des Betruges bestätigen, empfehlen wir Anlegern erst recht, die Geltendmachung von Ansprüchen überprüfen zu lassen.

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