Greensill Bank AG: Ist eine Sanierung möglich?

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Die Verbindlichkeiten der Greensill Bank AG, Bremen, werden mit 3.260.827.000 Euro in der Bilanz 2019 ausgewiesen. Es sind im Zweifel Vollverbindlichkeiten. 

Die Greensill Bank AG unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung. Diese sichert Einlagen inklusive aufgelaufener Zinsen privater Sparer bis zur besicherten Obergrenze von 100.000 Euro pro Kunde und Kreditinstitut. Darüber hinaus ist die Bank dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen.

Hiernach könnte die Rückzahlung an die Gläubiger mit Einlagen (Einleger, nicht Anleger) über die Einlagensicherung laufen.

In dem Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers in dem Jahresabschluss 2019 der Greensill Bank AG wurden Risiken wie folgt identifiziert, dokumentiert und minimiert:

„a) Das Risiko für den Abschluss

Im Betrieb des Kernbanksystems agree21 beim Auslagerungspartner xxx, bestanden im Berichtsjahr fehlende oder mangelnde Berechtigungskonzepte und Prozessschwächen bei der Funktionstrennung und der Umsetzung minimaler Berechtigungsvergaben. Weitere Schwächen betrafen das xxx  (Sicherheitssystem)  in Bezug auf die zuverlässige, frühzeitige Identifizierung und Weiterbehandlung potenziell sicherheitsrelevanter singulärer oder korrelierter Ereignisse über die gesamte Systemlandschaft sowie die Aufzeichnung hochprivilegierter Tätigkeiten auf den Produktivsystemen.

Die festgestellten Schwächen können zu einer fehlenden Integrität der in der Rechnungslegung verarbeiteten Daten führen und damit die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung kompromittieren, wenn unsachgemäß Veränderungen in den Datenbeständen vorgenommen werden. Insofern war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Anschließend werden das prüferische Vorgehen und die Schlussfolgerungen beschrieben und dokumentiert. Es wurden aber wohl nicht alle Risiken gesehen.

Fazit: Die Privatkunden mit Einlagen müssten wohl entschädigt werden. Gegen eine Sanierung spricht der Verdacht der Bilanzmanipulation ähnlich wie bei der Wirecard AG. Die BaFin hat in einer forensischen Sonderprüfung festgestellt, dass die Greensill Bank AG nicht in der Lage ist, den Nachweis über die Existenz von bilanzierten Forderungen zu erbringen, die sie von der GFG Alliance Group angekauft hat. Aufgrund der angeordneten Zahlungssperre ist der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit gegeben. Damit besteht sofortige Insolvenzantragspflicht.



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