Greenwashing Vorwurf gegen die DWS – Weitere Razzia der Staatsanwaltschaft

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Innerhalb von zwei Wochen ließ die Staatanwaltschaft Frankfurt die Geschäftsräume der DWS in Frankfurt zweimal durchsuchen: Zunächst am 16. Januar und jetzt am 1. Februar 2024. Grund für die Razzia ist der Verdacht auf Kapitalanlagebetrug bei der DWS. Konkret geht es um den Verdacht des Greenwashings bei der Fondstocher der Deutschen Bank.

Es sind nicht die ersten Durchsuchungen bei der DWS wegen des Verdachts auf Greenwashing. Schon im Mai 2022 gab es deshalb eine Razzia der Staatsanwaltschaft. Anlass waren Äußerungen der ehemaligen Nachhaltigkeitschefin der DWS, Desiree Fixler. Sie hatte der DWS vorgeworfen, dass sie die Angaben zur Nachhaltigkeit der Fonds zu positiv darstellt. Die Angaben zu den ESG-Kriterien Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) seien demnach geschönt gewesen. „Anders ausgedrückt waren die Kapitalanlagen nicht so nachhaltig wie sie von der DWS dargestellt wurden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel. „Bestätigt sich dieser Verdacht und die Anleger wurden getäuscht, können ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

In den USA sind die Ermittlungen wegen Greenwashing gegen die DWS abgeschlossen. Die US-Finanzaufsicht SEC hat gegen die DWS deshalb eine Geldbuße in Höhe von 19 Millionen Dollar verhängt. Zur Begründung hieß es, dass die DWS bestimmte Vorschriften ihrer globalen Nachhaltigkeitsrichtlinie zwischen August 2018 und bis weit ins Jahr 2021 nicht angemessen umgesetzt habe. Die SEC warf der DWS irreführende Aussagen zur Umsetzung der ESG-Kriterien vor.

In Deutschland sind die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen. Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt weiterhin wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug. Der Fondsgesellschaft DWS wird weiter vorgeworfen, Kapitalanlagen nachhaltiger dargestellt zu haben, als sie tatsächlich sind. Daher rückte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am 1. Februar 2024 bereits zum dritten Mal aus, um mit Ermittlern des BKA die Geschäftsräume der DWS in der Zentrale in Frankfurt zu durchsuchen.

Wie die Staatsanwaltschaft nach der zweiten Durchsuchung am 16. Januar 2024 mitteilte, richte sich das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Verantwortlichen und bislang unbekannte Mitarbeiter der DWS, berichtete u.a. die Tagesschau online. Die DWS betonte auch nach der dritten Durchsuchung weiterhin vollumfänglich mit den Behörden zu kooperieren.

„Bei der Auswahl ihrer Investitionsobjekte achten viele Anleger nicht nur auf die Rendite, sondern auch auf die Nachhaltigkeit der Geldanlagen. Wurden sie durch Aussagen zur Nachhaltigkeit in die Irre geführt oder sind die Angaben in den Emissionsprospekten fehlerhaft, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein. Das gilt auch, wenn die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß verlaufen ist“; so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Rechtsanwalt Dr. Gasser berät Anleger gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/greenwashing-anlegerschutz-erfolgreich/





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