Großrazzia bei der Lombardium und Fidentum: Staatsanwaltschaft ermittelt

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Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Lombardium GmbH und die Fidentum GmbH gehen nun in die nächste Runde: Am 14. Juni fand eine Großrazzia im Pfandhaus Lombardium und insgesamt zwanzig weiteren Objekten in und außerhalb Hamburgs statt. Der Verdacht auf bandenmäßigen Anlagebetrug und der Verstoß gegen das Kreditwesengesetz liegen Anlegern schwer im Magen.

Erst Ende des Jahres 2015 ging in einem Schreiben der Erste Oderfelder mbH & Co. KG die Warnung vor möglichen Insolvenzen hervor. Die Gesellschaft bestätigte die von der LombardClassic 2 ausbleibenden Auszahlungen an Anleger. Die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG soll unerlaubte Kreditgeschäfte, unter anderem Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien, betrieben haben. Am 4. Dezember 2015 ordnete die BaFin die Abwicklung dieser Geschäfte an. Fraglich ist, inwieweit die Lombardium über ausreichend liquide Mittel verfügt um die Pfanddarlehen zeitnah zurückzuzahlen. Des Weiteren erzielte der Verwertungsvorgang der Pfänder nicht die gewünschten Summen. Zahlreiche Anleger haben sich als Stille Gesellschafter an der Erste Oderfelder und der LombardClassic 2 und 3 beteiligt. Die 100 Mio. Euro Anlegergelder flossen in Pfandkreditgeschäfte der Lombardium Hamburg GmbH. Davon könnte jetzt nicht mehr allzu viel übrig sein. Denn die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO schätzte die Pfänder auf einen Wert zwischen 4,7 Mio. Euro und 7,9 Mio. Euro. Von den eigentlichen 80 Mio. Euro Pfanddarlehen, scheinen nur knapp 10 Prozent zur Verfügung zu stehen. Bislang ist noch unklar wie es zu diesem Debakel kommen konnte und wer dafür zur Verantwortung gezogen wird.

Möglichkeiten von Anlegern

Anlegern droht ein hoher finanzieller Verlust bis hin zum Totalverlust. Betroffenen wird dringend geraten einen Anwalt hinzuzuziehen, der mögliche Schadensersatzansprüche geltend machen könnte.

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