Grotesker Fall vor LG München: Kein passender Mann – Kundin verklagt Partnervermittlung

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Große Erwartungen in den Vertrag: Ein Neonschild weist auf eine Partnervermittlung hin.

Ein grotesker Fall vor dem Landgericht München I

Oft ist es schwer, den richtigen Partner zu finden. Daher sind zahlreiche Alleinstehende bereit, für die Liebe viel Geld zu zahlen. Das wissen auch Partneragenturen und Singlebörsen - und erzielen hohe Gewinne mit der Ware Liebe.


Insgesamt 7400 Euro zahlte eine Münchnerin an eine Partneragentur für die Vermittlung ihres Traummannes. Ihre Vorstellungen: groß, schlank, sportlich, maximal 50 Jahre alt und ebenfalls in München lebend. Die Partner-Vermittlerin versicherte ihr wohl, dass sie leicht und rasch zu vermitteln sei. Allerdings verschätzte sich die Mitarbeiterin.


Denn unter allen Vorschlägen befand sich für die Kundin kein passender Partner. Die Männer hatten gemäß der Kundin entweder selbst nicht den passenden Beruf oder die passende Nationalität. In einem Fall scheiterte die Vermittlung, weil die Eltern des Anwärters der Arbeiterschicht angehörten. Deshalb wollte die Kundin vom Vertrag zurücktreten und ihr Geld zurück.


Sie forderte eine Rückerstattung der gezahlten Kosten. Aus diesem Grund klagte sie vor dem Landgericht München gegen die Partneragentur (Urt. v. 31.08.2023, Az. 29 O 11980/22). Schließlich war sie der Meinung, das Unternehmen hätte weder ihre berufliche noch ihre private Situation bei der Selektion der Männer berücksichtigt. Auch die ihr vorgeschlagenen Partner seien unpassend und ungenügend gewesen. Sie fühlte sich arglistig getäuscht.



Das Urteil des Landgerichts München I

Das Münchner Gericht sah das jedoch anders. Laut Richter handelte es sich keineswegs um arglistige Täuschung oder einen Verstoß gegen die guten Sitten. Schließlich lag auch kein Ungleichgewicht zwischen Bezahlung und Partnervorschlägen vor. Die Gebühren der Agentur sind daher auch fällig, wenn die Vermittlung fehlgeschlagen ist. Deshalb war auch die Rückabwicklung des Vertrags nicht möglich.


Das Münchner Gericht wies daher die Klage ab. Es war sogar der Meinung, dass in den Partnervorschlägen die angegebenen Kriterien der Klägerin zu erkennen gewesen seien. Völlig unbrauchbar waren diese demnach keinesfalls. Schließlich gehörten alle Männer der gutbürgerlichen Schicht an. Die vertraglich geregelte Leistung hat die Partneragentur demnach erfüllt.



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Foto(s): ©Adobe Stock/Kaspars Grinvalds

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