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Partnervermittlung: Keine Kosten bei Widerruf

  • 1 Minuten Lesezeit
Pia Löffler anwalt.de-Redaktion

[image]Eine Partnervermittlungsagentur kann einem Kunden nicht die Kosten für eine Persönlichkeitsanalyse auferlegen, wenn er den online abgeschlossenen Vermittlungsvertrag wirksam widerrufen hat.

Die folgende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Partnervermittlungsagentur ist laut einem Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg unzulässig:

„Die individuell erstellte, ausführliche wissenschaftliche Persönlichkeitsanalyse stellt eine Ware dar, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden ist und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten wird. Der Preis hierfür wird bei Widerruf des Vertrages nicht rückerstattet. Diesbezügliche Gewährleistungsansprüche des Nutzers bleiben unberührt ..."

Kein Anspruch auf Bezahlung

Widerruft man wirksam einen Vertrag, der online mit einer Partnervermittlungsagentur abgeschlossen wurde, kann die Agentur sich laut dem Urteil des LG Hamburg nicht auf eine derartige AGB-Klausel berufen. Deshalb muss der Kunde nach dem Widerruf auch nicht den Preis für eine bereits erstellte Persönlichkeitsanalyse bezahlen.

Keine Aushöhlung des Verbraucherschutzes

Eine andere Beurteilung ist laut LG Hamburg nicht möglich: Die Analyse sei keine Ware, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurde, sondern lediglich ein automatisiertes Rechenergebnis. Außerdem habe der Kunde bei Abschluss des Vertrages keine Wahl, ob er die Persönlichkeitsanalyse durchführen lassen will oder nicht. Eine Aufteilung der einheitlichen Leistung „Partnervermittlung" in Einzelbestandteile in dieser Art und Weise würde zu einer Aushöhlung des Widerrufsrechts führen.

(LG Hamburg, Urteil v. 31.01.2012, Az: 312 O 93/11 - nicht rechtskräftig)

(LOE)
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