Grunderwerbsteuerreform: Bund und Länder erwägen Steuerbefreiung für selbstgenutzte Immobilien

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Hauskauf Grunderwerbsteuer

Angesichts steigender Kosten und Zinsen, die es Familien erschweren, Wohnungen oder Häuser zu erwerben, erwägen Bund und Länder eine Reform der Grunderwerbsteuer. Diese Reform könnte den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum erheblich günstiger machen. Die Finanzministerien von Bund und Ländern prüfen derzeit eine mögliche Reform, die es den Ländern ermöglichen würde, den privaten Immobilienerwerb zur Selbstnutzung steuerlich privilegierter zu behandeln, sogar bis hin zur Steuerbefreiung.

Der deutsche Finanzminister Christian Lindner äußerte auf Twitter, dass hohe Baukosten und Zinsen es Familien mittlerweile "fast unmöglich machen, Eigentum zu erwerben". Daher sollte den Ländern die gesetzliche Möglichkeit eröffnet werden, auf die Erhebung der Grunderwerbsteuer für selbstgenutzte Immobilien zu verzichten.

Erstmals berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) über diese Pläne und berief sich dabei auf einen Diskussionsentwurf aus dem Finanzministerium. Laut diesem Entwurf hätten die Länder einen großen Spielraum, wenn es um den privaten Erwerb von Häusern oder Eigentumswohnungen ginge. Die einzige Bedingung wäre, dass diese Immobilien zu eigenen Wohnzwecken genutzt würden. Infolgedessen könnten die Länder unter anderem einen ermäßigten Steuersatz oder sogar einen kompletten Steuerverzicht anbieten.

Zusätzlich ist vorgesehen, die Regeln für Immobiliengesellschaften zu ändern, um Steuervermeidung zu verhindern, wie die "FAZ" berichtete. Der Diskussionsentwurf sieht vor, nicht länger die Anzahl der erworbenen Anteile an einer Gesellschaft und die Haltedauer zu berücksichtigen, sondern ob eine Einzelperson alle Anteile oder eine "miteinander abgestimmte" Gruppe von Personen diese erwirbt. Falls andere Erwerber nur im "dienenden Interesse" beteiligt sind, sollen ihre Anteile den übrigen zugeordnet werden.

Die Grunderwerbsteuer wird derzeit auf rund 17 Milliarden Euro geschätzt und steht den Ländern zu. Die Länder haben die Befugnis, den Steuersatz selbst festzulegen. In Bayern beträgt dieser 3,5 Prozent, während er in den anderen Bundesländern zwischen 5,0 und 6,5 Prozent liegt. Der Eigentümerverband Haus & Grund Hessen begrüßte den Vorstoß von Lindner und setzt sich schon lange für eine Senkung oder einen Verzicht auf die Steuer ein.

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Foto(s): Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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