Grundzüge des Ablaufs einer Due Diligence (DD)

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Im Rahmen von M&A (Mergers & Acquisitions)-Transaktionen kommt es im Vorfeld stets zur Bewertung des Zielunternehmens (target).

Dies ist erforderlich, unter anderem um die Entscheidung des „Ob“ der Durchführung von ernsthaften Vertragsverhandlungen zum Erwerb des target und zur Kaufpreishöhe vornehmen zu können.

Es handelt sich dabei um einen völlig ergebnisoffenen und meist für alle Beteiligten langwierigen und arbeitsintensiven Prozess.

Das target wird dabei einer umfangreichen Unternehmensbewertung unterzogen.

Bei größeren Transaktionen werden in der Regel mindestens folgende Due Diligence Prüfungen vorgenommen: Legal DD, Tax DD, Financial DD, IT DD, Commercial DD & Valuation DD.

Regelmäßig arbeiten mithin mehrere Wirtschaftsprüfer und Juristen in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen parallel nebeneinander.

Entweder gibt es eine echte Parallelität von Anfang an oder der Auftraggeber setzt zunächst Schwerpunkte und einzelne DD-Prüfungen werden erst vorgenommen, sofern andere DD-Gutachten aus anderen Bereichen positiv ausfielen oder zumindest kein deal breaker zu Tage getreten ist.

Bei ganz großen Transaktionen gibt es freilich von Anfang an eine echte Parallelität, da die vorhandene Zeit komplett ausgenutzt werden muss, da die Grundlagen der Entscheidungsfindung so vollständig und schnell wie möglich zu Tage treten müssen, teilweise auch um schneller als andere potenzielle Erwerber zu sein, nämlich dann, wenn keine (zeitlich befristete) Exklusivitätsvereinbarung vorliegt und es zugleich mehrere Interessen gibt.

Es wird für gewöhnlich am Anfang des Projekts eine Working Group List (WGL) mit allen Kontaktdaten der beteiligten Sachbearbeiter/Prüfer erstellt.

Sodann wird ein „Schlachtplan“ erstellt. Es handelt sich dabei um einen mit Zeitzielen vorgesehenen Projektplan, der zusätzlich mit einer übersichtlichen To-do-Liste versehen werden kann. Es bietet sich in geeigneten Konstellationen an, turnusmäßig über aktuelle Arbeitsstände zu berichten noch vor Bereitstellung der DD-Abschlussgutachten.

Die Verkäuferseite muss einen echten Datenraum zur Verfügung stellen und der Käuferseite hierzu Zutritt verschaffen. Dieser sollte gewisse Mindeststandards erfüllen, worauf die Käuferseite im eigenen Haftungsinteresse bestehen sollte.

Es werden dann seitens der Käuferseite die in den Datenraum eingestellten Unterlagen auf Vollständigkeit hin überprüft und mit Fristen versehene Anforderungslisten (IRL) an die Verkäuferseite geschickt. Um nichts zu vergessen, bietet es sich an, mit Checklisten zu arbeiten.

Zugleich wird in den Q&A-Prozess eingetreten, welcher im Datenraum stattfindet. Die Käuferseite stellt hier alle Fragen ein und bekommt üblicher Weise auf dem gleichen Dokument die Antworten präsentiert. 

In der Folge kommt es (wenn nicht rasch ein deal breaker gefunden wird) zum Entwurf eines term sheet. Hier werden die Absichten und grundlegenden Vertragsparameter (Stand Jetzt) festgehalten und es sollte unter anderem Klarheit herrschen, ob exklusiv verhandelt wird und ob es sich um einen Share Deal oder um einen Asset Deal handeln soll. Zudem sollten hier die Vertragsgrundlagen festgehalten werden, um insbesondere später nachvollziehen zu können, auf welchen Annahmen die anvisierte Kaufpreisspanne fußt.

Zu einem späteren Zeitpunkt nach Unterzeichnung des meist als nicht bindend ausgestalteten term sheet wird häufig noch ein Operating Agreement entworfen. Dieses hat üblicher Weise anders als das term sheet eine bindende Wirkung, soweit es um die dort geregelten vertraglichen Grundlagen & Annahmen und die sich daraus ergebenden Folgen, insbesondere in Bezug auf den Kaufpreis, geht.

Erst wenn die einzelnen DD-Prüfungen die Käuferseite zur Kaufentscheidung geführt hat und die Vorverträge unterschrieben und die Vertragsparameter ausgehandelt wurden, wird der umfangreiche Kaufvertrag mitsamt der Steuerklauseln geschlossen. 

Wir verfügen über ein umfangreiches Netzwerk, sodass wir ganzheitliche DD-Projekte in Zusammenarbeit mit uns vertrauten Wirtschaftsprüfern anbieten können. 



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