Güteverfahren hemmt Verjährung im Abgasskandal

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Die Kanzlei MBK Rechtsanwälte wird bis zum letzten Tag des Jahres dafür eintreten, dass Besitzer von Schummel-Dieseln ihre Ansprüche gegenüber der Volkswagen AG durchsetzen können.

Da am 31.12.2018 Schadensersatzansprüche selbst bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verjähren, müssen sich betroffene Besitzer von VW, Audi, Seat und Skoda darüber im Klaren sein, dass ein Untätigbleiben mehr als nur ein Geschenk an den Hersteller ist – es ist vielmehr ein unnötiger Verzicht auf glasklar definierte Verbraucherrechte und aussichtsreiche Schadensersatzansprüche.

Während Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung derzeit täglich Klagen zustellen lässt und damit die Verjährung erfolgreich hemmt, wird es in einigen Fällen absolut eng: „Wir können z. B. nicht garantieren, dass die Abfrage der Rechtsschutzversicherung rechtzeitig ein positives Ergebnis bringt. Wenn also bis Silvester nicht klar ist, ob man klagen kann oder will, müssen andere Maßnahmen zur Hemmung der Verjährung eingeleitet werden – weil eine verspätete Kostendeckungszusage im Verjährungsfall niemandem hilft.

Unter den verschiedenen Möglichkeiten hat sich Dr. Hartung für das sogenannte „Güteverfahren“ entschieden. Die Kanzlei wird in zeitkritischen Fällen bei einer staatlich anerkannten Gütestelle das Güteverfahren einleiten und damit Zeit gewinnen: Die Verjährung wird gehemmt für die Dauer des Verfahrens, maximal für 6 Monate.

Dazu muss allein ein entsprechender und rechtssicher formulierter Antrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle vorliegen – die Kosten dafür sind überschaubar und werden in aller Regel auch von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Geht der Antrag Silvester bis 24 Uhr per Fax mit einem auf Rechtssicherheit geprüften Antrag auf Verfahrenseröffnung bei der Gütestelle ein, so tritt zeitgleich eine Verjährungshemmung in Kraft. Hartung: „So sind wir in der Lage, selbst in letzter Minute eingehende Anspruchsanmeldungen noch annehmen zu können!“

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal und gern Ansprechpartner für Informationen rund um das Güteverfahren.


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