Gute Nachrichten zum EU-Führerschein: Wohnsitzverstoß im Zweifel nicht gegeben!

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Er wird immer beliebter: der ausländische EU-Führerschein als Alternative zur MPU. Für die Begründung von Zweifeln am Wohnsitzerfordernis reicht es nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht aus, wenn die Behörden des Ausstellermitgliedstaates mitteilen, dass sie die Wohnsitzvoraussetzungen nicht geprüft hätten.

 Noch viel relevanter: wenn, wie so häufig, die Rückmeldung erfolgt, dass die Einzelheiten zu den tatsächlichen Gegebenheiten der Wohnsitzname nicht bekannt sind, gilt dasselbe. Dies bedeutet, dass kein positives Indiz besteht, dass zur Erschütterung der durch die Führerscheinausstellung begründeten Vermutung erforderlich wäre. Die Folge: der Führerschein ist gültig!

Dies ist ein wichtiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Entscheidung vom 24.10.19 (BVerwG 3 B 26.19), über das ich vor kurzem schon berichtet hatte. Es geht um die Situation, dass jemand mit einem ausländischen-Führerschein unterwegs ist, und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Sodann stellen sich die (deutschen) Behörden häufig auf den Standpunkt, dass es sich um einen Fall von “Führerschein-Tourismus“ gehandelt habe. Sie übersehen hierbei, dass es sich bei der gegenseitigen Anerkennungspflicht um geltendes EU-Recht handelt. Die Gültigkeit ist auch gegeben, wenn in Deutschland noch eine MPU offen ist.

Innerhalb dieses Verfahrens erfolgt dann eine Anfrage an die ausstellende Behörde, wie es sich mit der Wohnsitzname verhalten habe. Denn – dieses wichtig – nur wenn es eine entsprechende Rückmeldung aus dem Ausstellerstaat gibt, die auf einen Wohnsitzverstoß hinweist, können auch Umstände aus dem deutschen Inland herangezogen werden. Ansonsten bleiben diese ohne Belang. Das gilt natürlich auch, wenn es überhaupt keine Rückmeldung aus dem Ausstellerstaat gibt.

Im vorliegenden Fall wurde somit die deutsche Behörde verurteilt, die (polnische) Fahrerlaubnis umzuschreiben. Wichtig: Eine solche Umschreibung ist nicht erforderlich, es darf auch ohne Umschreibung mit einer solchen Fahrerlaubnis in Deutschland gefahren werden.

Weitere Infos zum Thema:

https://www.ra-hartmann.de/eu-fuehrerschein-wohnsitzverstoss-nicht-gegeben-dr.-hartmann-partner.html

Foto(s): Henning Hartmann

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