Haben Sie einen Anruf von einer "Kryptobank" erhalten und Geld zur "Entsperrung" des Kontos überwiesen? Anwaltsinfo!

  • 2 Minuten Lesezeit

Folgende ähnlich gelagerte Anfragen erreichen uns regelmäßig:

Der Mandant berichtet uns, er habe ein - häufig seit längerer Zeit - ungenutztes "Kryptokonto", auf dem sich auf noch Vermögenswerte befänden.

Überraschenderweise bekommt er einen Anruf von einer ihm unbekannten Person (immer wieder wird eine Frau Claudia Weber oder auch ein Herr Michael Winter aus Berlin genannt), die ihm mitteilt, sein o.g. Kryptokonto sei nach der längeren Nichtbenutzung gesperrt, es könne aber wieder freigeschaltet werden, damit er, der Kunde, wieder handeln bzw. auch auf seine Vermögenswerte zugreifen könne.

Hierfür müsse er aber einen - in der Regel - höheren vierstelligen Euro-Betrag als Gegenleistung für die Freischaltung überweisen.

Regelmäßig haben unsere (häufig älteren) Mandanten die geforderte Gegenleistung auch überwiesen, häufig zugunsten eines mitgeteilten Privatkontos bei der Targobank. Auf Nachfrage der Mandanten wurde ihnen dann mitgeteilt, dass dieses Privatkonto ein Konto der "Kryptobank" sei.

Häufig haben die Anrufer nach einer einmal erfolgten Überweisung die Mandanten unter dem Vorwand, eine weitere "Bearbeitungsgebühr" sei nochmals zu entrichten, zu einer weiteren Überweisung gedrängt.

Die Mandanten haben in der Regel nach ihrer Überweisung selbst gemerkt, dass sie einem Betrug aufgesessen sind. 

Versuche, Frau Weber oder Herrn Winter unter den jeweils zurückgelassenen Telefonnummern zu erreichen, schlagen fehl, oder die Mandanten werden hingehalten.

Ein Rücküberweisung ist zu keinem Zeitpunkt erfolgt.

Rechtsanwalt Kurdum von der Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner: "Offensichtlich liegt in allen diesen Fällen ein Betrug vor. Betroffene sollten eine Strafanzeige stellen und natürlich keine weiteren Zahlungen leisten. Außerdem sollten sie spezialisierte Rechtsanwälte aufsuchen, um das überwiesene Geld zurückzuerhalten. Hierbei ist Eile geboten, damit die jeweiligen Zielkonten der Überweisungen schnellstmöglich gesperrt werden können."


Spezialisierte Anwälte der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner beraten Sie gern persönlich.

Wir führen gern eine kostenlose Erstberatung durch und übernehmen auch die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte ist seit 2002 und damit seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht für ihre Mandanten tätig.

 












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