Haben Sie schon den neuesten Liebesbrief vom spanischen Finanzamt bekommen?

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In letzter Zeit flatterten in die Briefkästen vieler unserer Schäfchen diese charmanten Schreiben Tapas-Steuerzauberzentrale. Die lieben Beamten wollen jetzt ganz genau wissen, wie man seinen Kühlschrank füllt und das Netflix-Abo finanziert. Solche Liebesbriefe wurden nicht nur an sonnige Steuerresidenten in Spanien geschickt, sondern auch an diejenigen, die sich nur kurzzeitig im Sonnenparadies aufhalten.


Damit setzen die Finanzgenies ihr Ziel aus dem Dokument „Resolución de 6 de febrero de 2023, de la Dirección General de la Agencia Estatal de Administración Tributaria, por la que se aprueban las directrices generales del Plan Anual de Control Tributario y Aduanero de 2023“  um – nämlich die steuerlichen Kontrollen für Ausländer in Spanien auf ein neues Level zu katapultieren. Hier dreht es sich nicht nur um mögliche Verpflichtungen im Einkommensbereich, sondern auch um das große, geheimnisvolle Reich der Vermögenssteuer.


Falls auch Sie so einen Liebesbrief erhalten haben, antworten Sie auf keinen Fall, ohne vorher bei einem Anwalt oder Steuerzauberer vorbeigeschaut zu haben. Am besten jemanden, der sich nicht nur mit den Gesetzen Ihres Heimatlandes, sondern auch mit dem Steuerzauber Spaniens und den Tücken der Doppelbesteuerung auskennt. Denn Ihre Antworten könnten sich als wahre Liebeszaubersprüche erweisen – mit magischen, vor allem finanziellen Konsequenzen.


Wenn Sie kein elektronisches Postfach haben und Ihr Briefkasten noch analog tickt, Sie aber gerade nicht in Spanien chillen, sagen Sie Ihrem Nachbarn, er soll mal einen Blick reinwerfen. Die Nichtbeantwortung des Liebesbriefs vom Finanzamt kann nämlich genauso dramatische Folgen haben wie der verschmähte Kuss in einem Liebesfilm.


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