Häufige Fragen im Familienrecht – Teil 4: Scheidung

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Wie verläuft die Scheidung?

Das förmliche Verfahren zur Scheidung wird durch den Scheidungsantrag eingeleitet, den nur der Rechtsanwalt stellen kann. Voraussetzung ist grundsätzlich der Ablauf des Trennungsjahres. Die Vorbereitung des Verfahrens kann und sollte jedoch einige Monate früher beginnen.

Zusammen mit dem Antrag, aber auch später, können weitere Regelungsanträge, soweit erforderlich, z. B. zu Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögen, usw. gestellt werden. Gesetzlich zwingend wird nur der Versorgungausgleich, also der Ausgleich der Rentenansprüche, als Zwangsverbund durchgeführt, sofern keine Ehe von kurzer Dauer (unter drei Jahre) vorliegt.

Liegen alle erforderlichen Auskünfte und Dokumente vor, findet eine mündliche Verhandlung statt.

Die Ehepartner müssen ihre Ausweise vorlegen, damit sich das Gericht von ihrer Identität überzeugen kann. Anschließend werden die Ehepartner zum Scheitern ihrer Ehe vernommen, wie lange sie getrennt leben und ob sie geschieden werden wollen. Sind Kinder aus der Ehe vorhanden, werden anschließend Fragen zur elterlichen Sorge geklärt. Ist die Scheidung gut durch Anwälte vorbereitet, dauert der gesamte Termin nicht länger als 15-30 Minuten. Sind jedoch Teile der Scheidungsfolgen, wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Versorgungsausgleich, streitig, so kann eine Scheidung auch deutlich länger dauern.

Bei guter Vorbereitung und Einigung über alle wesentlichen Modalitäten können Sie bereits in diesem ersten und einzigen Termin geschieden werden.

Wann kann eine Ehe geschieden werden?

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, wenn also die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Eheleute sie wiederherstellen. Der Ehegatte, der die Scheidung beantragt, muss nachweisen, dass die Ehe gescheitert ist. Es gilt jedoch die Vermutung, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Partner seit einem Jahr voneinander getrennt leben. Nach Ablauf einer 3-jährigen Trennungsfrist wird die Ehe grundsätzlich geschieden. Ausnahmen gibt es hier nur in seltenen Fällen, z. B. wenn die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse des gemeinsamen minderjährigen Kindes liegt.

Unabhängig davon besteht die Möglichkeit nach Ablauf eines Jahres zu beweisen, dass die Ehe gescheitert ist, wenn der andere Ehegatte der Scheidung nicht zustimmen will.

Der Beweis kann beispielsweise dadurch geführt werden, dass beide Ehegatten bereits mit einem neuen Partner zusammenleben.

Kann eine Ehe auch vor Ablauf eines Jahres geschieden werden?

In Fällen, in denen eine Fortsetzung der Ehe völlig unzumutbar ist, kann die Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Es reicht nicht, dass sich die Ehegatten extrem zerstritten haben. Es müssen schon besonders schwerwiegende Gründe vorliegen, wie z. B. der Versuch des Ehemannes seine Frau umzubringen. Man spricht von einer „Härtefallscheidung“.

Sofern also kein besonderer Härtefall vorliegt, muss nach den gesetzlichen Bestimmungen das Trennungsjahr abgelaufen sein, d. h. bei Einreichung des Scheidungsantrages müssen seit Trennung der Parteien wenigstens 10 Monate vergangen sein. Dieser „frühere” Antrag wird noch von den Familiengerichten akzeptiert. Dies gilt auch bei einer sog. Kurzehe, auch wenn diese nur einen Tag lang rechtsgültig geschlossen worden ist.

Macht es Sinn, sich vor dem Scheidungstermin über die Scheidungsfolgen, wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgang etc., zu einigen?

Ja, auf den Fall, denn das Verfahren vereinfacht sich erheblich. Am Ende steht eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen, welche nach Ausarbeitung durch einen Anwalt später bei Gericht protokolliert oder auch schon vorher durch einen Notar beurkundet werden kann. Die Scheidung kann dann im Gerichtstermin sofort ausgesprochen werden. Die Übersendung des Scheidungsurteils dauert anschließend 2 Wochen bis 3 Monate (je nach Gericht).

Wann brauche ich einen Rechtsanwalt?

In einem Scheidungsverfahren müssen Sie sich immer dann durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen, wenn Sie selbst Anträge, z. B. auf Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich usw., stellen wollen. Lassen Sie sich nicht in einem derartigen Verfahren vertreten, können Sie zwar der Scheidung zustimmen, aber sich nicht gegen Anträge auf Zahlung von Unterhalt oder Zugewinnausgleich wehren.

Der Ehegatte, der keinen Anwalt hat, kann häufig nicht beurteilen, ob er nicht weitergehende Rechte hat. Dieser Ehegatte sollte sich daher zumindest einmal im Rahmen einer Erstberatung von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Wie soll ich mich verhalten, wenn ich vom Scheidungsanwalt meines Ehepartners oder vom Gericht einen Brief erhalte?

Wenn Ihnen in Sachen Ihrer Scheidung Briefe vom Gericht zugestellt werden, ignorieren Sie diese nicht. Versäumen Sie dadurch Fristen, können Sie deshalb vom Gericht belangt werden.

Sollte Ihnen ein Schreiben vom Anwalt Ihres Ehegatten zugehen, ist es in jedem Fall ratsam, dass Sie selbst ebenfalls einen Anwalt aufsuchen, um sich von diesem vertreten zu lassen.

Macht es Sinn, dass Trennungsjahr abzukürzen?

Die Dauer der Ehe kann durchaus Auswirkung auf bestimmte Ansprüche haben, z. B. auf die Höhe und die Dauer des Unterhaltes oder z. B. des Versorgungsausgleiches. Also nicht voreilig die Scheidung beantragen.

Schadet mir ein Versöhnungsversuch im Trennungsjahr?

Nein, wenn der Versöhnungsversuch nicht länger als etwa zwei Monate andauerte. Sinn des Versöhnungsversuchs ist festzustellen, ob die Ehe gescheitert oder nicht gescheitert ist. Haben sich jedoch die Beteiligten zwischenzeitlich tatsächlich wieder in der Absicht versöhnt, wieder zusammenleben und es nicht nur ,,zu versuchen”, dürfte im Zweifel der Trennungszeitpunkt wieder neu zu berechnen sein.

Wird bei der Scheidung alles geregelt?

Grundsätzlich wird bei einem Scheidungsverfahren die Ehe geschieden und von Gesetzes wegen lediglich der Versorgungsausgleich durchgeführt – außer die Ehe ist von kurzer Dauer. Alles andere wird nur auf Antrag eines Ehegatten behandelt.

Was ist der Stichtag beim Versorgungsausgleich?

Der Stichtag für den Versorgungsausgleich ist der letzte des Monats nachdem der Scheidungsantrag zugestellt worden ist. Also z. B. Zustellung des Scheidungsantrages am 04.09.2017. Ende des Zeitraumes für den Versorgungsausgleich am 31.08.2017. (Beginn ist der 1. des Monats, in dem geheiratet worden ist).

Bei langer Trennung läuft der Versorgungsausgleich weiter, weil der Stichtag eben nicht die Trennung ist.

Wie lange dauert eigentlich ein Scheidungsverfahren?

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens hängt davon ab, was das Familiengericht alles regeln muss.

Geht es nur um die Scheidung, dauert ein Gerichtsverfahren nur einige Wochen. Soll bzw. muss auch der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, dann schreibt das Familiengericht alle in Frage kommenden Rentenstellen an. Bis von dort die Post dann zurück ist, dauert es manchmal einige Monate. Falls neben der Scheidung auch der Zugewinnausgleich und der nacheheliche Unterhalt vom Familiengericht geregelt werden soll, kann von einer Verfahrensdauer von mindestens 6 Monaten, häufig sogar von über einem Jahr ausgegangen werden.

Wonach richten sich die Kosten eines Scheidungsverfahrens?

Bei einer Ehescheidung entstehen Anwalts- sowie Gerichtskosten. Diese richten sich nach dem jeweiligen Verfahrenswert, welcher sich durch das Vermögen der Ehegatten und den Streitgegenständen ermittelt.

Der Verfahrensweg richtet sich nach dem dreifachen Nettoeinkommen, unter Umständen unter Abzug von Kinderfreibeträgen, je nachdem, ob Kinder vorhanden sind oder nicht. Hinzu kommt noch ein Wert für den Versorgungsausgleich und eventuelle Folgesachen.

Aus dem so ermittelten Wert errechnen sich die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz und die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Was versteht man unter Verfahrenskostenhilfe und wer ist anspruchsberechtigt dafür?

Kann ein Ehegatte die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Familiengericht nicht selbst tragen, kann er staatliche Unterstützung – Verfahrenskostenhilfe – beantragen.

Sofern Verfahrenskostenhilfe gewährt wird, werden die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten durch die Staatskasse getragen.

Die Gewährung ist als Darlehen oder als staatliche Leistung ohne Rückzahlung möglich. Je nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgt die Gewährung dieser Leistung entweder darlehensweise zinsfrei oder als Leistung des Staates vorläufig ohne Rückzahlungsverpflichtung.

Im ersteren Fall sind auf das Darlehen Raten zu zahlen, die an der Leistungsfähigkeit orientiert werden, längstens jedoch vier Jahre lang.

Im letzteren Fall wird vier Jahre lang nachgefragt, ob sich die Leistungfähigkeit erhöht hat. Gegebenenfalls wird dann doch noch eine Rückzahlung verlangt.

Der Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe kann durch einen Rechtsanwalt, sinnvollerweise einem Fachanwalt für Familienrecht, gestellt werden.

Ist die Scheidung von Ausländern in Deutschland möglich?

Wenn die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können die Parteien sich in Deutschland nach ihrem Heimatrecht scheiden lassen.

Ist eine Scheidung in Deutschland möglich, wenn ich als Deutscher im Ausland geheiratet habe?

Ja, auch hier gilt, der gewöhnliche Aufenthalt der Parteien muss in Deutschland sein.

Was bedeutet Versorgungsausgleich/Rentenausgleich?

Das Verfahren zur Klärung des Versorgungsausgleiches leitet das Amtsgericht nach Einreichung des Ehescheidungsantrages von Amts wegen ein.

Hier ermittelt das Amtsgericht alle während der Ehezeit erworbenen Rentenrechte der beiden Ehegatten und teilt diese dann jeweils hälftig auf, sodass jede Partei für die Ehezeit die gleichen Rentenanwartschaften erhält.

Dies erfolgt von Rentenkonto zu Rentenkonto für jeden Rententräger einzeln.

Wer darf weiter in der Ehewohnung leben?

Sollten die Ehegatten sich hier nicht einig werden, wer in der ehelichen Wohnung bleibt und wie der Hausrat zu teilen ist, so kann das Amtsgericht hierüber für die Zeit der Ehe vorläufig und für die Zeit nach der Ehescheidung endgültig entscheiden.

Wie erfolgt die Aufteilung der Haushaltsgegenstände?

Alleineigentum hat eine große Bedeutung. Jeder Ehegatte darf die Gegenstände, die er mit in die Ehe gebracht hat, auch wieder mitnehmen. Diese stehen ebenso wie persönliche Gegenstände im Alleineigentum des betreffenden Ehegatten.

Gemeinsame Haushaltsgegenstände sind aufzuteilen

Für die Gegenstände, die während der Ehezeit gemeinsam angeschafft wurden, gilt der Grundsatz, dass diese unter den Ehegatten aufzuteilen sind.

Sollten die Parteien sich nicht einigen können, so kann zur Regelung der Angelegenheit gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Was kostet mich die Scheidung?

Das hängt zum einen davon ab, was alles zu klären ist, also ob nur die Scheidung und der Versorgungsausgleich durchgeführt werden sollen, oder ob auch Fragen u. a. des Unterhalts, Zugewinns oder des Sorgerechts klärungsbedürftig sind. Weiter, ob die Klärung dieser Fragen außergerichtlich erfolgen kann oder gerichtlich geklärt werden müssen. Weiter hängt die Frage der Kosten vom Streitwert/Verfahrenswert ab. Wie auch in anderen zivilrechtlichen Verfahren steht Ihnen auch im familienrechtlichen Verfahren die Verfahrenskostenhilfe zur Seite, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Bei Fragen oder Problemen rund um das Familienrecht, insbesondere zur Scheidung, wenden Sie sich gerne an 

Ihren Fachanwalt für Familienrecht aus Augsburg, Stefan Haschka


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