Haftung Energieberater: Schadensersatzansprüche und Verjährungsdauer

  • 5 Minuten Lesezeit

Sind Sie einem unseriösen Energieberater aufgesessen oder wurden falsch beraten? 

Haben Fristenverfehlungen zu unnötigen Kosten oder Problemen geführt? 

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In Zeiten steigender Energiepreise wird die Energieberatung immer wichtiger. Ob bei Neubauten oder Renovierungen, eine professionelle Energieberatung kann nicht nur dazu beitragen, die Umwelt zu schonen, sondern auch erhebliche Kosten zu sparen. 

Doch was passiert, wenn die Beratung nicht den Erwartungen entspricht oder sogar fehlerhaft ist? 

In einer Branche, die für viele Neuland ist, kann ein falscher Rat teuer werden. Dieser Beitrag klärt Sie über Ihre Rechte, mögliche Schadensersatzansprüche und deren Verjährung auf, falls Sie einem unseriösen Energieberater aufgesessen sind oder falsch beraten wurden.

Wann haftet ein Energieberater?

Ein Energieberater kann aus verschiedenen Gründen haftbar gemacht werden:

  • Vertragsverletzung: Wenn der Vertrag mit dem Energieberater nicht oder nur unzureichend erfüllt wurde.

  • Fahrlässigkeit: Auch ohne Vertrag kann der Energieberater haftbar gemacht werden, wenn er gegen allgemeine Sorgfaltspflichten verstoßen hat.

  • Versäumte Fristen: Wenn wichtige Fristen nicht eingehalten wurden und dadurch Schäden entstanden sind.

Die Haftung eines Energieberaters kann davon abhängen, ob er für die Richtigkeit seiner Energieprognosen, -pläne und -ausweise bezahlt wird oder nicht. 

Dabei spielt die haftungsrechtliche Einordnung des zugrunde liegenden Vertrags sowie die spezifischen rechtlichen Bedingungen am Ort der Beratung eine wichtige Rolle.

In der Praxis haftet der Energieberater oftmals direkt gegenüber dem Bauherrn, vor allem wenn er die Umsetzung der von ihm beratenen energetischen Maßnahmen begleitet.

Das Risiko für den Bauherrn liegt jedoch darin, dass viele Energieberatungsunternehmen ohne ausreichende Haftpflichtversicherung am Markt tätig sind. Selbst bei freiberuflich tätigen Architekten und Ingenieuren deckt die obligatorische Haftpflichtversicherung Fehlberatungen nicht immer ab.

Empfehlungen für Bauherren und Renovierer

  1. Versicherungscheck: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Energieberater nach einer bestehenden Haftpflichtversicherung und lassen Sie sich diese nachweisen.
  2. Dokumentation: Als Eigentümer sollten Sie darauf achten, ein Dokument zu unterzeichnen, das die ordnungsgemäße Verwendung von Fördermitteln bestätigt.
  3. Rechtliche Konsequenzen: Bedenken Sie, dass die Staatsanwaltschaft im Falle eines Verdachts auf Subventionsbetrug ermittelt. Wenn nachgewiesen wird, dass Sie trotz Kenntnis einer fehlerhaften Beratung die Fördermittel behalten haben, kann dies strafrechtliche Folgen haben.

Besonderheiten und Risiken im Bereich der Energieberatung

Der Begriff „Energieberater“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt, anders als zum Beispiel der „Gebäudeenergieberater“ (HWK). Das öffnet Tür und Tor für unseriöse Anbieter und Betrüger, die Qualitätsstandards ignorieren. Leider können die durch schlechte Beratung entstandenen Schäden für Haushalte hohe Kosten verursachen, die oft in den Hunderten von Euro liegen.

Daher ist es für Gebäudeeigentümer ratsam, vor einer Beratung zu prüfen, ob der Energieberater über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt. Dies kann zumindest einen gewissen Schutz vor finanziellen Verlusten bieten.

Zudem gibt es in Deutschland verschiedene staatlich geförderte Sanierungsprogramme. Für den Zugang zu diesen Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen ist es erforderlich, sich vorab von einem qualifizierten Sachverständigen beraten zu lassen und diesen auch mit der Abnahme des fertigen Projekts zu beauftragen. 

Wenn sich dieser Sachverständige allerdings irrt, kann das für die Bauherren gravierende Folgen haben. Im schlimmsten Fall können sie sogar mit Subventionsbetrug konfrontiert werden, was strafrechtliche Ermittlungen und die Rückforderung der erhaltenen Fördermittel zur Folge haben könnte.

Ihre Optionen als Geschädigter

  • Prüfung des Vertrags: Überprüfen Sie, welche Dienstleistungen schriftlich vereinbart wurden und inwiefern diese nicht oder fehlerhaft erfüllt wurden.

  • Rechtlicher Beistand: In komplexen Fällen ist es ratsam, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, um Ihre Ansprüche rechtssicher durchsetzen zu können.

  • Außergerichtliche Einigung: Bevor Sie den juristischen Weg beschreiten, könnte ein klärendes Gespräch mit dem Energieberater zu einer Lösung führen. Sollte dies jedoch nicht zeitnah zu einer Lösung führen, ist doch der Gang zum Anwalt wichtig, da ansonsten wichtige Fristen verstreichen können.

Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Wichtig ist, dass Sie schnell handeln. Nach deutschem Recht beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche in der Regel drei Jahre (§ 195 BGB). Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Notwendige Qualifikationen für Energieberater

Die Tatsache, dass der Berufstitel "Energieberater" nicht gesetzlich geschützt ist, führt zu einer Uneinheitlichkeit in der Qualifikation der Berater. Im Gegensatz zu einem "Gebäudeenergieberater (HWK)" existieren keine verbindlichen Qualitätsstandards. Daher ist es wichtig, dass Gebäudeeigentümer die Qualifikation und eventuelle Zertifizierungen von Energieberatern überprüfen.

Rechtliche Aspekte der Haftung bei Falschberatung

Sollte eine Falschberatung oder Fehlprognose durch den Energieberater vorliegen, gibt es verschiedene Rechtsmittel, die der Kunde nutzen kann. Die Rechtsprechung in diesem Bereich ist jedoch nicht einheitlich. In bestimmten Fällen kann der Kunde den Vertrag kündigen oder Schadenersatz für entgangenen Gewinn geltend machen.

Wahl des Vertragstyps und dessen Auswirkungen

Es gibt Unterschiede zwischen Werk- und Dienstleistungsverträgen, die sich auf die Haftung des Energieberaters auswirken. Bei einem Werkvertrag gelten in der Regel kürzere Verjährungsfristen, was für den Energieberater vorteilhaft ist. Bei einem Dienstleistungsvertrag hingegen haftet der Berater nur bei nachweislichem Verschulden.

Rolle der Deutschen Energieagentur (DENA)

Um dem Risiko einer Fehlberatung vorzubeugen, bietet die Deutsche Energieagentur (DENA) eine Datenbank mit zertifizierten Energieberatern an. Diese Fachleute haben eine spezielle Schulung durchlaufen und sind somit qualifizierter als nicht-zertifizierte Energieberater.

Haftung gegenüber Dritten und Finanzgutachten

Ein Energieberater kann auch gegenüber Dritten, wie Käufern oder Mietern des Gebäudes, haftbar gemacht werden, insbesondere wenn der Energieausweis fehlerhaft ist. Die Frage, ob ein Energieausweis das gleiche Gewicht wie ein Finanzgutachten hat, bleibt jedoch umstritten.

Empfehlungen für Gebäudeeigentümer

Angesichts der komplexen Haftungsfragen ist es ratsam, dass Eigentümer von Gebäuden sich vor der Beauftragung eines Energieberaters gründlich informieren. Sie sollten nach einer Berufshaftpflichtversicherung des Beraters fragen und diese nachweisen lassen. Auch eine schriftliche Bestätigung, dass Fördermittel ordnungsgemäß ausgegeben wurden, ist wichtig.

Haben Sie Bedenken bezüglich einer Energieberatung oder sind Sie unsicher, welche rechtlichen Schritte Sie unternehmen sollten?  

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Foto(s): https://kanzlei-herfurtner.de/


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