Haftung im Baurecht: Wenn Millionen-Projekte durch Pfusch ins Wanken geraten!

  • 7 Minuten Lesezeit

Milliardenprojekte, Prestige-Bauten, gewaltige Investitionen – und dann der Schock: Pfusch am Bau, monatelange Verzögerungen, explodierende Kosten!

Was als sicherer Deal begann, droht zum finanziellen Albtraum zu werden.

Doch wer haftet, wenn Bauunternehmen schlampen, Verträge gebrochen oder Mängel vertuscht werden? 

Wer trägt die Verantwortung, wenn Bauprojekte ins Wanken geraten und Millionen auf dem Spiel stehen?

In diesem Beitrag zeigen wir, welche Rechte Investoren, Bauträger und Unternehmen haben, wie sie sich gegen Haftungsfallen absichern – und wann juristisches Eingreifen unvermeidlich wird.

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Typische Haftungsfälle im Baurecht

Bauprojekte sind teuer, komplex und voller rechtlicher Risiken. Ein einziger Fehler kann Millionen kosten – und oft ist unklar, wer die Verantwortung trägt. Hier sind die häufigsten Haftungsfälle, die Investoren, Bauträger und Unternehmen treffen können:

Pfusch am Bau – Fehlerhafte Bauausführung, minderwertige Materialien, Konstruktionsmängel

Jahrelange Planung, enorme Summen investiert – und dann der Schock: 

  1. Risse im Mauerwerk
  2. undichte Dächer, 
  3. fehlerhafte Statik!

Bauunternehmen setzen oft auf kostengünstige Materialien oder unqualifizierte Subunternehmer, um Kosten zu sparen. 

Die Folgen? Teure Sanierungen, Verzögerungen und im schlimmsten Fall Einsturzgefahr.

Typische Probleme:

  • Statikfehler – Tragwerksprobleme, die teure Nachbesserungen erfordern

  • Pfusch bei der Dämmung – Hohe Energiekosten, Schimmelbildung

  • Billige Baumaterialien – Schnelle Abnutzung, hohe Reparaturkosten
🔹 Rechtlich relevant: Bauunternehmen und Bauträger haften für mangelhafte Bauausführung – aber nur, wenn Käufer oder Investoren rechtzeitig handeln.

Bauverzögerungen – Wer zahlt, wenn sich Projekte um Monate oder Jahre verschieben?

Zeit ist Geld – besonders in der Immobilienbranche. Verzögerungen bedeuten für Investoren, Bauträger und Unternehmen oft finanzielle Verluste in Millionenhöhe.

Häufige Ursachen für Bauverzögerungen:

  • Fehlplanung und Genehmigungsprobleme – Verzögerte Baugenehmigungen, Fehler in der Planung

  • Lieferkettenprobleme – Fehlende Baumaterialien, unerwartete Preisanstiege

  • Baufirma in der Insolvenz – Baustellenstillstand über Monate
Hinweis: Verträge mit klaren Fertigstellungsterminen und Vertragsstrafen bei Verzögerungen sichern Investoren und Bauträger ab.

Vertragsbrüche durch Baufirmen – Nicht eingehaltene Leistungsversprechen und Abweichungen vom Bauplan

Der Bauplan zeigt hochwertige Glasfassaden – am Ende gibt es billige Kunststoffplatten. Viele Baufirmen ändern während der Bauphase Details, um Kosten zu sparen oder weil Materialien nicht verfügbar sind.

Typische Vertragsverstöße:

  1. Geänderte Materialien – Hochwertiger Steinboden wird durch günstige Fliesen ersetzt
  2. Bauliche Abweichungen – Zusätzliche Räume fehlen, Deckenhöhen weichen ab
  3. Plötzliche Kostensteigerungen – Nachforderungen für angeblich „unvorhersehbare“ Zusatzarbeiten
Vorsicht: Bei Vertragsverletzungen können Investoren und Bauträger Schadensersatz, Nachbesserung oder sogar eine Vertragskündigung durchsetzen.

Mängel bei Großprojekten – Wenn Baufehler ganze Projekte ruinieren

Besonders riskant wird es, wenn sich Mängel oder Planungsfehler erst spät zeigen. Große Bauprojekte sind häufig von Kostensteigerungen, Baufehlern oder Verzögerungen betroffen – mit drastischen Folgen für Investoren und Bauträger.

Häufige Probleme bei Großprojekten:

  1. Steigende Kosten durch unvorhergesehene Bauprobleme
  2. Technische Mängel an Gebäuden, die erst bei der Abnahme auffallen
  3. Veraltete Planung durch jahrelange Verzögerungen
Hinweis: Wer ein Großprojekt finanziert oder baut, sollte klare Vertragsklauseln für Nachbesserungen und Haftungsregelungen festlegen, um später nicht auf den Kosten sitzenzubleiben.

Wer haftet bei Baumängeln und Bauverzögerungen?

Ein Bauprojekt ist ein Zusammenspiel vieler Akteure – doch wenn etwas schiefläuft, stellt sich schnell die Frage: Wer trägt die Verantwortung? Je nach Vertrag, Leistungspflichten und Fehlerursache kann die Haftung bei verschiedenen Beteiligten liegen.

Bauunternehmen und Subunternehmer – Wann sie für Mängel geradestehen müssen

Bauunternehmen und Subunternehmer sind für die ordnungsgemäße und mangelfreie Bauausführung verantwortlich. Werden Baufehler gemacht, sind sie in der Pflicht, diese zu beheben.

Haftung des Bauunternehmens:

  • Mängel an der Bauausführung (z. B. fehlerhafte Statik, mangelhafte Abdichtung, falsche Materialien)

  • Pfusch durch Subunternehmer (Bauunternehmen haften auch für Fehler beauftragter Nachunternehmer)

  • Verzug bei der Fertigstellung (wenn kein unabwendbarer Grund vorliegt)
Bitte beachten: In vielen Bauverträgen gilt die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) oder das BGB-Werkvertragsrecht. Je nach Vertrag haben Bauherren und Investoren bis zu 5 Jahre Gewährleistungsansprüche, um Mängelbeseitigung einzufordern.

Architekten und Planer – Haftung für Planungsfehler und Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften

Fehler passieren nicht nur auf der Baustelle – auch eine falsche Planung kann gravierende Folgen haben. Architekten und Ingenieure haften, wenn durch Planungs- oder Überwachungsfehler Baumängel oder Verzögerungen entstehen.

Haftung des Architekten oder Planers:

  • Planungsfehler (z. B. statische Berechnungen fehlerhaft, zu geringe Traglast)

  • Verstoß gegen Bauvorschriften (Baupläne widersprechen rechtlichen Vorgaben)

  • Mangelhafte Bauüberwachung (Architekt erkennt offensichtliche Fehler nicht rechtzeitig)

Gut zu wissen: Architekten und Planer haften für Fehler, die nachweislich aus der Planung resultieren – in schweren Fällen sogar persönlich.

Bauträger – Ihre Verantwortung gegenüber Käufern und Investoren

Ein Bauträger übernimmt nicht nur die Bauausführung, sondern verkauft die Immobilie auch an Käufer oder Investoren. Dadurch trägt er eine besondere Verantwortung, weil er als direkter Vertragspartner auftritt.

Haftung des Bauträgers:

  1. Mängel am Bauwerk (auch wenn ein beauftragtes Bauunternehmen den Fehler gemacht hat)
  2. Nichteinhaltung von vertraglichen Zusagen (z. B. vereinbarte Ausstattung fehlt oder ist minderwertig)
  3. Verzögerte Fertigstellung (wenn keine berechtigten Gründe vorliegen)

Achtung: Käufer können Bauträger direkt haftbar machen und auf Nachbesserung, Preisminderung oder sogar Vertragsrücktritt pochen, wenn schwerwiegende Mängel vorliegen.

Kommunen und Behörden – Wenn fehlerhafte Genehmigungen zum Problem werden

Auch öffentliche Stellen können in Haftungsfragen eine Rolle spielen – insbesondere, wenn eine fehlerhafte Baugenehmigung erteilt wurde oder es zu Verzögerungen in den Genehmigungsprozessen kommt.

Mögliche Haftung von Behörden:

  • Unrechtmäßige oder fehlerhafte Baugenehmigungen (Genehmigung wird erteilt, obwohl das Projekt nicht baurechtskonform ist)

  • Zu lange Genehmigungsverfahren (Verzögerungen bei wichtigen Bauprojekten)

  • Falsche Auflagen oder Widerruf der Genehmigung (Änderungen durch Behörden nach Baustart)

Wichtig: Behörden haften nur in Ausnahmefällen – etwa bei nachweislichem Amtspflichtverstoß. In solchen Fällen können Investoren oder Bauträger Schadensersatz fordern.

Ihre rechtlichen Ansprüche – So setzen Sie Ihr Recht durch!

Wenn ein Bauprojekt durch Mängel, Verzögerungen oder Vertragsverstöße ins Wanken gerät, müssen Investoren, Bauträger und Unternehmen nicht tatenlos zusehen. 

Das Baurecht bietet mehrere Möglichkeiten zur Durchsetzung von Ansprüchen – von Schadensersatz über Vertragsstrafen bis hin zur Kündigung des Bauvertrags.

Schadensersatz für Bauverzögerungen und Mängelbeseitigung

Zeit ist Geld – und Bauverzögerungen können für Investoren, Bauträger und Unternehmen schnell Millionenschäden verursachen. 

Neben gestiegenen Finanzierungskosten können auch Mieteinnahmen oder Geschäftseröffnungen platzen. Wer zahlt?

Rechtlicher Hebel:

  • Vertraglich vereinbarte Fristen müssen eingehalten werden – bei schuldhaften Verzögerungen ist Schadensersatz möglich.

  • Mängel, die hohe Reparaturkosten verursachen, berechtigen Käufer zur Kostenübernahme durch das verantwortliche Unternehmen.

  • Verzugszinsen können fällig werden, wenn Baufirmen durch eigenes Verschulden zu spät liefern.

Beispiel: Ein Investor kauft eine Gewerbeimmobilie mit festem Fertigstellungstermin. Aufgrund von Bauverzögerungen kann das Objekt nicht rechtzeitig vermietet werden – dem Investor entgehen Mieteinnahmen. Hier kann er den entgangenen Gewinn als Schadensersatz geltend machen.

Vertragsstrafen – Wie Investoren sich absichern können

Eine wirksame Absicherung gegen Verzögerungen und schlechte Bauqualität sind Vertragsstrafenklauseln. Diese legen fest, dass der Bauunternehmer pro Tag oder Woche der Verzögerung eine festgelegte Strafe zahlen muss.

Wichtige Punkte bei Vertragsstrafen:

  1. Die Höhe der Vertragsstrafe muss im Vertrag klar definiert sein.
  2. Sie darf nicht unverhältnismäßig hoch sein (sonst könnte sie unwirksam sein).
  3. Vertragsstrafen sollten mit Meilensteinen verknüpft werden, um den Baufortschritt zu sichern.

Beispiel: Ein Bauträger vereinbart mit einem Bauunternehmen eine Vertragsstrafe von 0,1 % der Auftragssumme pro Tag Verzögerung. Wenn sich das Projekt um drei Monate verzögert, muss das Bauunternehmen eine hohe Summe zahlen – ein wirksamer Anreiz, den Zeitplan einzuhalten.

Gewährleistungsansprüche nach BGB und VOB – Wann Nachbesserungen eingefordert werden können

Bauwerke müssen frei von Mängeln sein – doch was tun, wenn nach der Fertigstellung Probleme auftreten? Hier greifen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) oder VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen).

Gewährleistungsfristen:

  • Nach BGB: 5 Jahre für Bauwerke (§ 634a BGB)

  • Nach VOB/B: 4 Jahre, wenn vertraglich vereinbart

Ansprüche im Überblick:

  • Nachbesserung: Das Unternehmen muss den Mangel auf eigene Kosten beseitigen.

  • Minderung des Kaufpreises: Falls eine Nachbesserung nicht möglich ist.

  • Schadensersatz: Falls durch den Mangel zusätzliche Schäden entstanden sind.

Beispiel: Nach der Abnahme eines Neubaus stellt ein Investor fest, dass die Dämmung fehlerhaft ist. Innerhalb der Gewährleistungsfrist kann er eine kostenlose Nachbesserung verlangen.

Kündigung von Bauverträgen – Was tun, wenn das Bauunternehmen nicht liefert?

Manchmal hilft nur noch ein harter Schnitt: Wenn ein Bauunternehmen massiv in Verzug gerät, grobe Mängel verursacht oder sich nicht an den Vertrag hält, kann eine Kündigung des Bauvertrags die letzte Lösung sein.

🔹 Wann eine Kündigung möglich ist:

  1. Bei schwerwiegenden Vertragsverstößen (z. B. erhebliche Baufehler, Nichteinhaltung von Sicherheitsstandards).
  2. Wenn das Bauunternehmen in Insolvenz geht und den Auftrag nicht mehr erfüllen kann.
  3. Bei unzumutbaren Verzögerungen (nach mehrfachen erfolglosen Fristsetzungen).

Bitte beachten: Eine Kündigung muss rechtlich wasserdicht sein – wer voreilig kündigt, riskiert eigene Ansprüche zu verlieren. Anwaltliche Beratung ist hier unverzichtbar!

Fazit – Wann eine Anwaltskanzlei unverzichtbar ist

  1. Rechtliche Beratung kann Millionenverluste vermeiden
    Ein frühzeitig geprüfter Vertrag kann Investoren, Bauträgern und Unternehmen langwierige Prozesse und hohe Schadensersatzforderungen ersparen.
  2. Frühzeitige Absicherung ist günstiger als nachträgliche Prozesse
    Ein einzelner Baufehler kann exorbitante Kosten verursachen. Wer sich präventiv absichert, spart sich teure Gerichtsverfahren.
  3. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend zu allen Fragen der Haftung im Baurecht
    Ob Vertragsprüfung, baubegleitende Rechtsberatung oder Streitvermeidung – wir stehen Ihnen als langfristiger Partner zur Seite.

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Foto(s): https://kanzlei-herfurtner.de/


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