Handel und Besitz von Kokain - Grenzwerte und Strafen: Erwischt mit Schnee, wie geht es jetzt weiter?

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Kokain erscheint als farbloses Pulver, das in seiner kristallinen Struktur weiß aussieht. Es wird aus den Blättern des südamerikanischen Kokastrauchs hergestellt. Innerhalb der Drogenszene wird Kokain oft als "Schnee" oder "Koks" bezeichnet. Kokain, eine stark stimulierende Substanz, ist weltweit als illegale Droge klassifiziert und der Handel sowie Besitz können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.


Wie wirkt Kokain eigentlich?


Kokain zählt zu den Substanzen, die unsere Stimmung und unser Denken beeinflussen können. Es ist eine Art psychoaktive Substanz, die in der Lage ist, direkt auf unser zentrales Nervensystem zu wirken, indem sie die Barriere zwischen Blut und Gehirn durchdringt. Begleiterscheinungen sind dabei häufig ein Gefühl von gesteigerter Energie, Selbstbewusstsein und Offenheit. Kokain erzeugt einen kurzfristigen Kick. Konsumierende fühlen sich großartig. Hinzu kommt, dass Kokain auch örtlich betäubende Effekte hat. Ähnlich wie beim Rauchen von Zigaretten verengen sich die Blutgefäße durch den Konsum von Kokain. Dies führt zu einer ähnlichen Wirkung wie Nikotin auf den Körper.


Der Besitz von Kokain - strafbar und im Eifer verfolgt von der Polizei und Staatsanwaltschaft


Wenn jemand mit Kokain erwischt wird, erfüllt dies normalerweise den Tatbestand des Besitzes gemäß § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Dennoch gibt es Ausnahmen, in denen Staatsanwaltschaft oder Gericht von einer Verfolgung absehen. Insbesondere bei einer sehr geringen Menge, die ausschließlich für den Eigenkonsum bestimmt war, kann hiervon abgesehen werden.
Im Gegensatz zum Cannabisbesitz stehen die Chancen beim Besitz von Kokain hinsichtlich einer Verfahrenseinstellung jedoch deutlich schlechter. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, im Falle einer Konfrontation mit dem Betäubungsmittelgesetz einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Auch hier richtet sich die Strafe vor allem nach der aufgefundenen Menge, sowie weiteren Begleitumständen, die einer umfassenden Bewertung eines Fachanwalts bedürfen.
Der Besitz von Kokain ist ein sogenannter Auffangtatbestand. Das bedeutet, dass jemand nur als Täter gelten kann, wenn er keine anderen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen hat, die zwangsläufig den Besitz voraussetzen. Um den Besitz von Kokain zu erfüllen, sind zwei Dinge erforderlich: Der Täter muss die Verfügungsgewalt über das Kokain haben, also tatsächlich bestimmen können, was damit geschieht, und er muss den Willen haben, es zu besitzen und sich dessen bewusst sein. Wird jedoch bei einer Hausdurchsuchung Kokain bei Ihnen gefunden, wird seitens der Strafverfolgungsbehörden davon ausgegangen, dass Sie Besitz haben, und Sie müssen möglicherweise mit einer Vorladung als Beschuldigter rechnen. Dies muss jedoch nicht zwingend zu einer Verurteilung führen.

Welche Strafe droht bei einer Drogenstraftat mit Kokain?


Am 20. November 2019 führten Beamte eine Kontrolle an einem Fahrzeug in der Markgrafenstraße (Kreuzberg) um 16.20 Uhr durch. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs wurden sieben Behälter mit insgesamt 4,8 Gramm Kokain gefunden. Zudem wurden ein Tierabwehrspray, ein als Taschenlampe getarnter Schlagstock sowie eine Machete im Kofferraum vorgefunden.
Im weiteren Verlauf wurden 93,9 Gramm Kokain in seinem Zimmer gefunden, während im Tresor ein Revolver sichergestellt wurde.
Ergebnis: 3 Jahre und 9 Monate.

Die Strafen werden je nach Menge und Art der Substanz festgelegt. Kategorisiert werden die Drogenmengen in geringe, normale und nicht geringe Mengen. Ebenso erfolgt eine Einteilung in weiche, mittelschwere und harte Substanzen.
Allgemeinen kann der unerlaubte Besitz von Drogen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wenn jedoch Drogen in nicht geringer Menge gefunden werden, sind die Strafen deutlich härter. Die Verhängung einer Geldstrafe ist sodann im Regelfall nicht mehr möglich.
Wichtig zu wissen ist, dass es bei der Beurteilung der nicht geringen Menge nicht nur auf die Menge des Kokains, sondern auch auf den Wirkstoffgehalt ankommt.
In den Ermittlungen wird oft ein Wirkstoffgutachten erstellt, das die Qualität der Betäubungsmittel, insbesondere des Kokains, bewertet. Bei Kokain ist dies Kokainhydrochlorid. Je reiner das Kokain ist, desto höher ist der Wirkstoffgehalt. Ab 5 Gramm Kokainhydrochlorid geht die Rechtsprechung nicht mehr von einer geringen Menge aus, sodass mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr gerechnet werden kann.

Neben Geld- oder Freiheitsstrafen kann bei einer Verurteilung wegen Drogenbesitzes auch der Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbote drohen, insbesondere wenn man unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird.
Zudem soll beachtet werden, dass Verurteilungen wegen Drogenbesitzes auch zu Einträgen in das polizeiliche Führungszeugnis führen können. Daher sollten gerade bei Vorwürfen wegen Drogenbesitzes oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz umgehend rechtlicher Rat und Unterstützung von einem erfahrenen Strafverteidiger eingeholt werden.
Die genauen Strafen variieren je nach Bundesland und den gesetzlichen Bestimmungen, deshalb ist es ratsam, professionelle juristische Beratung in Anspruch zu nehmen, um die individuellen Folgen zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren.


Was fällt unter Eigenbedarf bei Kokain?


Der Kokainbesitz birgt verschiedene rechtliche Folgen für Konsumenten. In Deutschland wird der bloße Eigenkonsum nicht als strafbare Handlung angesehen. Dennoch kann der vorherige Erwerb Folgen haben. Sollte der Erwerb selbst nach § 29 Absatz 1 BtMG strafbar sein, können Konsumenten mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Trotz der eigentlichen Straffreiheit des Eigenkonsums besteht immer noch ein Restrisiko. Wenn Ihnen lediglich der Besitz oder Erwerb von Kokain für den Eigenbedarf vorgeworfen wird, haben Sie Glück im Hinblick auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen. Je nach Menge kann ein bereits eingeleitetes Verfahren wieder eingestellt werden. Gemäß § 29 Absatz 5 BtMG kann das Gericht von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.
Jedoch existieren keine festen rechtlichen Grenzwerte für eine "geringe Menge“, sodass auf den Einzelfall abzustellen ist. In einigen Regionen Deutschlands bewerten Gerichte selbst kleinste Mengen nicht als "gering", was für den Konsumenten problematisch sein kann. Zu betonen ist, dass nicht jede als "gering" betrachtete Menge automatisch zu einer Verfahrenseinstellung führt. Jeder Fall wird individuell bewertet, wobei verschiedene Faktoren wie Art der Drogen, Vorstrafen und regionale Unterschiede berücksichtigt werden. Als kleine Orientierung lässt sich sagen, dass die rechtliche Grenze für eine "geringe Menge" Kokain in etwa bei 0,3 Gramm des Endprodukts, inklusive etwaiger Streckmittel liegt. Dabei liegt jedoch der Inhalt eines typischen Eppendorfgefäßes im Straßenverkauf normalerweise über der Grenze von 0,3 Gramm.


Der Drogenhandel mit Kokain


Wenn bei einer Person eine größere Menge Kokain gefunden wird, neigen die Ermittlungsbehörden oft dazu anzunehmen, dass ein Handel stattfindet. Dabei besteht das Risiko, dass die Behörden den Verdacht eines gewerbsmäßigen Handels haben. Gemäß § 29 Absatz 3 BtMG kann gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln zu einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr führen.
Gewerbsmäßiger Handel setzt voraus, dass der Drogenhandel über eine gewisse Zeit geplant ist und als Einkommensquelle dient. Selbst wenn das Kokain für den Eigenkonsum bestimmt ist, schließt dies nicht zwangsläufig die Gewerbsmäßigkeit aus. In der Praxis zieht die Staatsanwaltschaft häufig den Rückschluss, dass der Besitz einer beträchtlichen Menge Kokain auf gewerbsmäßigen Handel hinweist. Daher empfehlen wir auch hier, frühzeitig einen Anwalt für eine Verteidigung einzuschalten, um klarzustellen, dass der alleinige Besitz einer bestimmten Menge Kokain nicht automatisch auf gewerbsmäßigen Handel hindeutet.


Gibt es Ausnahmen, die weniger schwer wiegen?


Wenn die Voraussetzungen für den Besitz einer nicht geringen Menge Kokain vorliegen, stellt sich die Frage, ob es Umstände gibt, die als weniger schwerwiegender Fall betrachtet werden können. In solchen Fällen könnte eine Strafmilderung möglich sein. Mögliche Anhaltspunkte für einen minder schweren Fall könnten sein, dass die Person von Betäubungsmitteln abhängig ist und möglicherweise kooperativ war. Zudem kann eine geringfügige Überschreitung des Grenzwerts möglicherweise als minder schwerer Fall betrachtet werden. Maßgebend ist eine umfassende Abwägung aller Faktoren.


Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Straftat wegen Kokainhandel?


Nach § 35 BtMG besteht die Möglichkeit bei der Verfolgung wegen Drogendelikten anstelle einer Freiheitsstrafe eine Drogentherapie anzutreten.
Ist jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren verurteilt worden steht es zur Überzeugung des Gerichts fest, dass diese Straftat aufgrund einer Drogenabhängigkeit begangen wurde, kann die Behörde, die für die Vollstreckung der Strafe zuständig ist, mit der Zustimmung des Gerichts die Strafvollstreckung oder eine bereits begonnene Strafhaft für bis zu zwei Jahre aussetzen.


Weiter besteht die Möglichkeit „Gebrauch“ vom § 31 BtMBG zu machen, den sog. „Verräterparagraphen“. Diese Regelung erlaubt es dem Gericht, die Strafe zu mildern oder in bestimmten Fällen des Betäubungsmittelgesetzes von einer Bestrafung abzusehen. Diese starke Möglichkeit zur Strafmilderung existiert ausschließlich über § 31 BtMG. Jedoch sind die Folgen weitreichend und sollten dringend mit einem erfahrenen Strafverteidiger abgesprochen werden. Wenn man aussagt, besteht das Risiko, mehr zuzugeben als Gegenstand des Verfahrens ist, was zu einer möglicherweise höheren Strafe führen kann. Außerdem kann es vorkommen, dass die Personen, gegen die man aussagt, sich rächen, indem sie wiederum gegen einen selbst aussagen. Auf der anderen Seite könnte eine Aussage nach § 31 BtMG den Strafrahmen verschieben und zu einer deutlich geringeren Strafe führen. 

Es ist von entscheidender Bedeutung, sich rechtzeitig bei sämtlichen Fragestellungen, insbesondere in Strafverfahren oder sogar bereits bei bloßem Verdacht, an einen Anwalt zu wenden. Die ersten Schritte nach einer Anklage oder einem Verdacht können ausschlaggebend für den weiteren Verlauf des Verfahrens sein. Ein kompetenter Rechtsbeistand kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen, Sie über mögliche Konsequenzen aufklären und Ihnen dabei helfen, die bestmögliche Verteidigung aufzubauen.


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