Handelsblatt: Fonds der Project-Immobilien-Gruppe stoppen Ausschüttungen ​

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Die Insolvenz von fünf Firmen aus dem Verbund der bayerischen Firmengruppe Project Immobilien (PI) beginnt nun, immer weitere Kreise zu ziehen.

Nach einem ganz aktuellen Bericht des Handelsblatts sollen nach Maßgabe des Geschäftsführers Christian Grall danach bis auf Weiteres "gewinnunabhängige Ausschüttungen" an Investoren gestoppt werden. Der Stopp der Auszahlungen zielt vor allem darauf ab, die Liquidität der Beteiligungsgesellschaften „zu schonen“ und „den Fortbestand soweit möglich zu gewährleisten“. 

Der finale Niedergang von PI hatte begonnen vor zwei Wochen mit der Insolvenz mehrerer Tochtergesellschaften und der Holding des Projektentwicklers, wovon bereits fast 2000 Käufer von Wohnungen betroffen waren – die ca. 20 Immobilienfonds bislang jedoch nicht. Über diese hatte die PI-Gruppe das nötige Kapital eingesammelt, um die Immobilien zu finanzieren. 

Dies hat sich nun offenbar geändert - betroffen sind ca. 30.000 Anleger, die rund 1,4 Milliarden Euro investiert haben.

Hierbei haben sich Anleger über sog. geschlossene Fonds in Form von Kommanditgesellschaften an den Immobilieninvestments beteiligt, u.z. in der Regel als sog. Treuhandkommanditisten. Einige Anleger haben sich auch über Ratensparverträge beteiligt.

"Wo Rauch ist, ist (häufig) auch Feuer"

Für Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, eine sehr bedenkliche Entwicklung: "Bislang hatte sich die Insolvenz bei PI nur auf die Projektgesellschaften bezogen. Die Fonds waren dagegen bislang ausdrücklich außen vor. Dies ist nun offenbar anders. Auch die Fonds geraten möglicherweise in den Strudel des Niedergangs der PI-Gruppe."

Empfehlung: Prüfung durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Betroffene Anleger sollten dringend einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kontaktieren. Dieser wird sie über ihre möglichen Rechtsansprüche informieren. Im Mittelpunkt der Prüfung werden denkbare Rechtsansprüche gegen 

-die Emittentin der Fonds und 

- die Anlagevermittler

stehen. 

Zu prüfen ist auch, ob insbesondere Ratensparer ihre Kommanditbeteiligung durch einen Widerruf mit vergleichsweise geringen Verlusten beenden können.

Christian-Albrecht Kurdum, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Dr. Späth und Partner Berlin, steht Ihnen gerne für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Verfügung.

Seit dem Jahr 2002 berät die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB bundesweit Privatanleger und institutionelle Investoren in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts steht dabei bei die Vertretung geschädigter Anleger bei Verlusten mit diversen Kapitalanlagemodellen im Vordergrund, wie z.B. bei Aktien, geschlossenen Immobilienfonds, Lebensversicherungsfonds, Hedgefonds, Schiffsfonds, Schrottimmobilien, Anlagemodellen des grauen Kapitalmarktes, Lebensversicherungen, etc.




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