Insolvenz der Project Immobilien Gruppe: Auswirkungen für die Anleger der AIF Fonds

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Das Drama um die Project Immobiliengruppe weitet sich aus. Der vorläufige Insolvenzverwalter Volker Böhm von der Kanzlei Schulze & Braun teilte am Freitag (01.09.2023) mit, dass nun 56 der 118 Objektgesellschaften Insolvenzantrag gestellt haben. Weitere können folgen. Die PROJECT Vermittlungs GmbH stellte am 14.08.2023 ebenfalls einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Bamberg.

Von der Insolvenz der Project Immobiliengruppe sind nicht nur die Wohnungskäufer betroffen. Die Auswirkungen bekommen nun auch die rund 32.000 Anleger, welche sich mit einem Investitionsvolumen über 1,4 Milliarden Euro in geschlossene Immobilienfonds der Project Gruppe beteiligt hatten, zu spüren. Die Anleger beteiligten sich an AIFs, sogenannten „regulierten alternativen Investmentfonds“.


Zum Hintergrund der AIF Fonds

Die Project Immobiliengruppe bildete mit der Project Investmentgruppe einen Unternehmens- verbund. Während erste für Einkauf, Entwicklung und Vermarktung der Immobilien zuständig war, sorgte die Project Investmentgruppe für die Verwaltung und den Vertrieb von Immobilien - beteiligungen. Kurz gesagt, sie sammelte das Anlegergeld ein.

Unter anderen wurden folgende Publikumsfonds aufgelegt, an welchen sich die Anleger beteiligen konnten:

    PROJECT Fonds STRATEGIE 1

    PROJECT Fonds STRATEGIE 2

    PROJECT Fonds PROJECT Metropolen SP 3

    PROJECT Fonds STRATEGIE 4

    PROJECT Fonds STRATEGIE 5

    PROJECT Fonds STRATEGIE 6

    PROJECT REAL EQUITY Fonds 7

    PROJECT REAL EQUITY Fonds 8

    PROJECT REAL EQUITY 9

    PROJECT REAL EQUITY 10

    PROJECT REALE WERTE 11

    PROJECT REALE WERTE 12

    PROJECT Wohnen 14

    PROJECT Wohnen 15

…PROJECT Metropolen 16

    PROJECT Metropolen 17

    PROJECT Metropolen 18

    PROJECT Metropolen 19

    PROJECT Metropolen 20

    PROJECT Metropolen 21

    PROJECT Metropolen 22


Die Beteiligung der Anleger an den Kommanditgesellschaften erfolgte konzeptbedingt als Treuhandkommanditisten über Treuhandgesellschaften. Die Beteiligungssumme konnte entweder als Einmalzahlung oder über Ratensparverträge mit monatlichen Ratenzahlungen erbracht werden.

Das Geld der Anleger wurde durch die Fonds über Zwischengesellschaften in verschiedene Immobilienentwicklungen investiert. Um die Beteiligung für Anleger attraktiv zu machen, wurden gewinnunabhängige Ausschüttungen konzipiert und bezahlt. Diese Ausschüttungen wurden nun gestoppt.


Bedeutung für das Kapital der AIF Anleger

Was bedeuten die Entwicklungen nun für die Anleger?

Einmal abgesehen davon, dass die Investition nun keine Rendite mehr generiert, ist das investierte Kapital insgesamt von Verlusten bedroht, in welcher Höhe ist noch nicht absehbar. Besonders bitter ist diese Entwicklung für Anleger, die einen Ratensparplan abgeschlossen haben. Sie zahlen jeden Monat weiterhin Geld ein, obwohl sie damit rechnen müssen, dass dieses voraussichtlich verloren ist.

Des Weiteren können die gewinnunabhängigen Ausschüttungen zu einem Problem werden. Hierdurch wurde eine Rendite suggeriert, welche es nicht gab, und welche je nach vertraglicher Ausgestaltung zurückgefordert werden kann. Spätestens im Falle einer Insolvenz der Fonds wird der Insolvenzverwalter versuchen, diese Ausschüttungen von den Anlegern zurückzuholen.


Betroffene Anleger sollten sich deshalb zeitnah von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Ausstiegsmöglichkeiten und Rechtsansprüchen beraten lassen. Auch kommen Schadenersatzansprüche gegen Unternehmens- und Prospektverantwortliche sowie Anlageberater- und Vermittler wegen Falschberatung bei Vertragsabschluss in Betracht.

Rufen Sie uns hierzu gerne an oder schreiben Sie uns eine E- Mail an: kanzlei@johstrichter.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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