Handelsvertreterrecht in Österreich

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Handelsvertreter sind beauftragt, Geschäfte im Namen anderer Unternehmen zu vermitteln und müssen gemäß dem Handelsvertretergesetz (HVertrG) kontinuierlich nach neuen Geschäftsmöglichkeiten suchen. Gewöhnlich schließt der Handelsvertreter solche Geschäfte nicht direkt im Namen des Unternehmens ab, sondern vermittelt sie lediglich.

Handelsvertretervertrag

In der Regel wird zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmen, für das er arbeitet (dem sogenannten Prinzipal), ein Vertrag abgeschlossen, der den rechtlichen Rahmen des Handelsvertretergesetzes einhalten muss. In Österreich werden die Rechte und Pflichten eines Handelsvertreters hauptsächlich durch das Handelsvertretergesetz geregelt.

Es ist wichtig, zwischen den gesetzlichen und vertraglichen Rechten und Pflichten zu unterscheiden und sicherzustellen, dass der Handelsvertretervertrag die zwingenden Normen des Handelsvertretergesetzes berücksichtigt.

Rechte und Pflichten des Handelsvertreters

Die Rechte des Handelsvertreters umfassen unter anderem das Recht auf Vergütung (Provision) und eine genaue Abrechnung. Der Handelsvertreter hat auch Kontrollrechte wie das Recht auf Buchauszug und Bucheinsicht.

Seine Hauptpflicht besteht darin, Geschäfte zu vermitteln oder abzuschließen und dabei die Interessen seines Auftraggebers wahrzunehmen. Dazu gehört auch die Pflicht, dem Unternehmer die erforderlichen Mitteilungen zu machen und ihn unverzüglich über jeden abgeschlossenen Geschäftsabschluss zu informieren.

Pflichten des Unternehmers

Neben den Pflichten des Handelsvertreters hat auch der Unternehmer, der Prinzipal, bestimmte Verpflichtungen. Dazu gehört die Zahlung der vereinbarten Provision und die Bereitstellung von Unterstützung in Form von Informationen und Unterlagen. Der Unternehmer hat auch Informationspflichten, Treuepflichten und Verschwiegenheitspflichten gegenüber dem Handelsvertreter.

Die Provisionsansprüche des Handelsvertreters unterliegen keinen spezifischen Regelungen bezüglich der Bemessungsgrundlage im österreichischen Handelsvertretergesetz, jedoch dürfen bei der Berechnung der Provision grundsätzlich keine Nachlässe berücksichtigt werden.

Wichtige Vertragspunkte

Im Handelsvertretervertrag werden die grundlegenden Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt. Je genauer und umfassender dieser Vertrag formuliert ist, desto geringer ist das Risiko von Streitigkeiten.
Häufig gestellte Fragen während des Vertragsverhältnisses betreffen den Umfang der Tätigkeiten des Handelsvertreters, die gegenseitigen Rechte und Pflichten und die Höhe der Provision.
Fragen zur Exklusivität, zum Gebietsschutz und zu einem Wettbewerbsverbot können ebenso von Bedeutung sein.

Kartellrecht

Aus kartellrechtlicher Sicht ist es wichtig zu klären, ob es sich beim Handelsvertreter um einen „echten“ oder „unechten“ Handelsvertreter handelt. Denn nur auf echte Handelsvertreterverträge ist das Kartellverbot nicht anwendbar, weil diese quasi als verlängerter Arm ihres Auftraggebers gelten.

Um als ein solcher verlängerter Arm des Geschäftsherrn eingestuft zu werden, darf ein Handelsvertreter kein oder nur ein unbedeutendes Risiko tragen, und zwar in Bezug auf die von ihm im Namen des Unternehmers abgeschlossenen oder vermittelten Verträge, die marktspezifischen Investitionen für diesen Tätigkeitsbereich und andere Tätigkeiten, die der Unternehmer für denselben sachlich relevanten Markt als erforderlich erachtet.

Ausgleichsanspruch

Gemäß § 24 HVertrG hat der Handelsvertreter nach Vertragsende Anspruch auf Ausgleich. Voraussetzung dafür ist, dass der Vertrag ausgleichswahrend beendet wurde (z. B. durch Kündigung des Unternehmers) und der Handelsvertreter neue Kunden gewonnen oder bestehende Geschäftsverbindungen wesentlich erweitert hat. Es muss erwartet werden, dass auch nach der Beendigung der Tätigkeit durch den Handelsvertreter Vorteile für den Unternehmer entstehen. Die Zahlung des Ausgleichsanspruches muss unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der dem Handelsvertreter aus Geschäften mit den betreffenden Kunden entgehenden Provisionen, angemessen sein.

Die Rechtsprechung gesteht den Ausgleich zwischenzeitlich auch dem Vertragshändler, Franchisenehmer, Versicherungsvertreter und Tankstellenbetreiber im Franchise zu.

Verjährung beachten

Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus einem Handelsvertretervertrag beträgt in der Regel drei Jahre, während Ausgleichsansprüche innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden müssen.

Rechtsanwalt Wirtschaftsrecht

Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät im Zusammenhang mit Handelsvertreterverträgen und Vertriebsverträgen sowie zu allen Fragen des Wirtschaftsrechts und Kartellrechts.


Artikel auf shb-law.at



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