Hannover Leasing Life Invest Deutschland I GmbH & Co KG – LG München I stellt Prospektfehler fest

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Wie das LG München I in einer Entscheidung vom 03.04.2017 (Az. 28 O 2272/16) festgestellt hat, steht Anlegern, die sich an dem Lebensversicherungsfonds „Hannover Leasing Life Invest Deutschland I GmbH & Co KG“ beteiligt haben, ein Schadenersatzanspruch gegen die Hannover Leasing Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH zu.

Das LG München I begründet seine Rechtsansicht mit dem Vorliegen eines fehlerhaften Verkaufsprospektes.

Der Fonds war als sichere Kapitalanlage („konservativer Strategiebaustein“; „sicherheitsorientiert“; „bestes konservatives Produkt 2007“) vertrieben worden. Der Fonds investierte über Zertifikate in ein Portfolio von auslaufenden Kapitallebensversicherungen. Laut Prospekt war für die Entwicklung des Portfolios ein Zinsertrag von sechs bis sieben Prozent angesetzt. Diese Darstellung war, wie das LG München I feststellt, falsch. Der durchschnittliche Zinsertrag belief sich lediglich auf durchschnittlich 4,24 %, wie sich aus einem vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachten ergibt. Dieser Wert hätte auch für die Beteiligung der Hannover Leasing Life Invest Deutschland I GmbH & Co KG herangezogen werden müssen. Der Prospekt setzt die Verzinsung der Rückkaufswerte der Lebensversicherungen „deutlich zu hoch“ an, so das Landgericht München I.

Damit ist eine Rückabwicklung der Beteiligung möglich. Die Hannover Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH haftet nämlich als Gründungsgesellschafterin der Beteiligung für falsche Prospektangaben.

Allerdings ist hier für den Anleger Eile geboten. Denn Schadensersatzansprüche verjähren gemäß § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB spätestens nach 10 Jahren. Da die Beteiligung an der „Hannover Leasing Life Invest Deutschland I GmbH & Co KG“ im Jahr 2007 vertrieben wurde, dürfte eine Verjährung unmittelbar bevorstehen. Für die Berechnung der Verjährungsfrist kommt es dabei auf den Tag der Unterzeichnung der Beitrittserklärung an.

Nach Auffassung der KKWV-Anwaltskanzlei gilt die Entscheidung des LG München I aber auch für Anleger, die sich am Fonds „Hannover Leasing Life Invest Deutschland II GmbH & Co KG“ beteiligt haben. Denn die entsprechenden Daten und Unterlagen (Gesellschafts- und Treuhandvertrag, Verkaufsprospekt) sind inhaltlich praktisch identisch.

Anlegern der betroffenen Fonds ist daher dringend zu raten, sich – insbesondere auch wegen der Einleitung von Maßnahmen zur Unterbrechung der Verjährung – an eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Anwaltskanzlei zu wenden. Die KKWV-Anwaltskanzlei verfügt bei der Rückabwicklung von geschlossenen Fonds über langjährige Erfahrungen und steht daher als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Gerne prüfen wir Ihren Fall und zeigen entsprechende Handlungsoptionen auf. Zuständig ist Herr RA Rainer J. Kositzki.

Kurzprofil

Die KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts“, insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. 


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