Hanseatischer Fußball Kontor Invest GmbH – Fair Play geht anders

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Im Jahr 2010 hatten Herr Kai-Volker Langhinrichs und Herr Jörg Zeitz eine lukrative Idee – Geld verdienen mit dem Volkssport der Deutschen.

Es wurde die Unternehmensgruppe Hanseatischer Fußball Kontor ins Leben gerufen, bei denen sich Anleger in Form von Genussrechten, Nachrangdarlehen und Genussrechten an verschiedenen Gesellschaften beteiligen konnten.

Dazu gehörte ebenfalls die Hanseatische Fußball Kontor GmbH und die Hanseatischer Fußball Kontor Invest GmbH.

Das Unternehmen selbst bezeichnete sich in seinen Werbematerialien und in der Verkaufsbroschüre als Spezialist auf dem Gebiet von Fußballtransferrechten. Die Gelder der Anleger sollten dafür verwendet werden, dass in noch nicht näher bezifferte Fußballspieler investiert werde und deren Transferrechte gesichert würden.

Anleger wurden von ihren Beratern mit Floskeln gelockt wie: „Sie schauen doch bestimmt auch Fußball. Der Ball rollt immer.“ Viele Anleger waren schnell überzeugt von dem Konzept und legten ihr Geld an.

Die Laufzeiten waren kurz und individuell bestimmbar. Die versprochene Rendite von rund 9 % sollte am Ende der Laufzeit ausgezahlt werden. Es bestand ebenfalls eine Anschlussoption nach Auslaufen der Laufzeit. Davon machten viele Anleger Gebrauch – mit fatalen Folgen.

Ende 2015 teilte die Unternehmensgruppe Restrukturierungsmaßnahmen mit. Wie genau diese aussehen sollten, wurde jedoch nicht bekannt.

Im Juni 2016 zeigte sich dann das verheerende Ausmaß – die Hanseatischer Fußball Kontor GmbH meldete Insolvenz an. Bis zum 20.09.2016 konnten die Ansprüche gegen die Hanseatische Fußball Kontor GmbH angemeldet werden.

Nicht direkt von der Insolvenz der Muttergesellschaft betroffen ist die Hanseatische Fußball Kontor Invest GmbH. Dennoch können sich Anleger nicht in Sicherheit wiegen.

Im Internet wird vermerkt, dass die Hanseatische Fußball Kontor Invest GmbH dauerhaft geschlossen ist.

Am 12.09.2016 wurde von den Geschäftsführern der Insolvenzantrag beim Amtsgericht in Schwerin gestellt. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis auch für die Tochtergesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Anleger dürften jedoch nicht mit einer Befriedigung im Insolvenzverfahren rechnen. Ihre Forderungen werden im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt. Umso wichtiger ist es daher, weitere Optionen überprüfen zu lassen, um nicht dem Risiko des Totalverlusts zu erliegen.

Ansprüche gegen den Berater können sich aus der fehlerhaften oder unterlassenen Risikoaufklärung ergeben. Bei den von der Unternehmensgruppe angebotenen Anlagemodellen handelt es sich um risikohafte Beteiligungen, bei denen ein Totalverlustrisiko besteht. Aufgrund der Nachrangabrede werden Forderungen der Anleger im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt, sodass selten mit einer Quote zu rechnen ist. Weiterhin besteht das Blind-Pool-Risiko, d.h. die Anleger investieren in bisher nicht näher spezifizierte Spieler-Transfers. Dies sind nur einige Risiken, über die der Berater hätte aufklären müssen. Ist dies nicht erfolgt, können Schadensersatzansprüche bestehen.

Weiterhin dürften gegenüber der Hanseatischer Fußball Kontor Invest GmbH und dem Geschäftsführer Ansprüche bestehen. Vor dem Amtsgericht Schwerin wurde bereits eine Verurteilung ausgesprochen. Die Entscheidungsgründe dieses Urteils dürften interessant sein.

Haben auch Sie sich an der Hanseatischer Fußball Kontor GmbH oder der Hanseatischer Fußball Kontor Invest GmbH beteiligt, sollten Sie Ihre Ansprüche von einem Rechtsanwalt im Bereich des Kapitalmarktrechts überprüfen lassen.

Gerne stehe ich Ihnen für Ihre Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung.

Rechtsanwältin Ninja Lorenz

Kanzlei Schwede, Gewert & Kollegen


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