Hauptversammlung Instapro II AG (ex MyHammer Holding AG) am 20. Juni 2023

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Am 20. Juni 2023 findet nach der Verschmelzung der MyHammer Holding AG auf die Instapro II AG die erste Hauptversammlung statt. Zusammen mit der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.v. (VzfK) werde ich Aktionäre vertreten, die uns ihre Vollmacht übermitteln. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Instapro II AG oder der Homepage der VzfK. Weitere Berichte und Informationen bringt GSC Research, auch zur anstehenden Hauptversammlung.

Mit der Verschmelzung der MyHammer Holding AG hat die Instapro II AG viele „Minderheitsaktionäre“ erhalten, die sich angesichts der Ertragspotentiale nicht zu einer Abgabe ihrer Aktien entschließen konnten. Dabei lag der Streubesitz immerhin bei 15,42 % bzw. 1.097.610 Aktien. Die VzfK unterstützt 116 Antragsteller mit mehr als 355.000 Aktien im Spruchverfahren LG Berlin 102 O 108/22 SpruchG, in dem es um die Angemessenheit der Bewertung bei der Verschmelzung geht. 

Die in der Gesellschaft verbliebenen Aktionäre sind vom Geschäftsmodell und den Ertragspotentialen der MyHammer Holding AG und der Erfahrung des neuen Großaktionärs IAC / InterActiveCorp (Aktie) als „Onlinekonzern“ überzeugt. IAC dürfte dazu in der Lage sein, das bei der MyHammer AG vorhandene Know-how auf die weniger effizienten Beteiligungen wie z.B. Werkspot B.V. (NL), Home Advisor Limited (UK), Travaux.com (F) und MyBuilder Limited (UK) zu übertragen.  Sie spekulieren auf einen wachsenden Zukunftserfolgswert sowie stabile Dividenden.

Unsere Ziele:

  • Für die Instapro II AG gelten nur die allgemeinen aktienrechtlichen Informationspflichten, weil sie nicht börsennotiert ist. Angesichts des vergleichsweise großen Streubesitzes und der der Überzeugung vom Geschäftsmodell liegt es auch im Interesse der Instapro II AG, den Streubesitz angemessen zu informieren. Dazu bieten sich zum Beispiel weitere Informationen auf der eigenen Homepage an.
  • Die Handelbarkeit ist für viele Anleger ein wichtiges Wesensmerkmal der Aktie. Damit steht auch die Frage im Raum, ob und wann die Gesellschaft einen Börsenhandel wenigstens im Freiverkehr zulässt.
  • Der Hauptaktionär sollte in den verbliebenen Aktionären besonders "treue Aktionäre" sehen. Sie haben das Geschäftsmodell verstanden und wollen die Erwerbschancen als Aktionäre nutzen. Diese Leute sind auch potentielle Kunden und Multiplikatoren. Manche Werbeagentur würde daraus etwas machen.

Auch GSC Research weist auf diese Vertretungsmöglichkeit hin. Sie können bereits die Bank damit beauftragen, uns die Eintrittskarte zuzuschicken. Wenn Ihnen die Eintrittskarte bereits vorliegt, können Sie auf dem Vordruck eine Vollmacht erteilen und uns die Eintrittskarte zusenden.



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