KUKA AG - Spruchverfahren
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WKN 620440 / ISIN DE0006204407
Die Hauptversammlung der KUKA AG hat am 17. Mai 2022 einen Squeeze-out nach §§ 327a ff. AktG beschlossen. Hauptaktionärin ist die Guangdong Midea Electric Co., Ltd. aus China. Der Squeeze-out wurde am 8. November 2022 in das Handelsregister eingetragen, die Bekanntmachung war am 11. November 2022. Die dreimonatige Antragfrist hat damit begonnen. Die Abfindung betrug EUR 80,77.
Der vorliegende Übertragungbericht und der Prüfbericht zeichnen möglicherweise kein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft:
- Bereits die Rede des Vorstands auf der Hauptversammlung erscheint möglicherweise optimistischer als die Planungsrechung.
- Das Handelsblatt titelte am 28. Juni 2022: "Automatisierung - Kuka will langfristig Weltmarktführer werden"
Daher haben wir uns dazu entschlossen, hier Aktionäre im Spruchverfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz (SpruchG) vor dem Landgericht München I zu vertreten. Die Kosten trägt nach § 15 SpruchG der Antragsgegner.
Dazu übersenden Sie uns bitte die folgenden Erklärungen:
- Bankbestätigung über die Ausbuchung und die Anzahl der Aktien. Sie muss sich aus Rechtsgründen auf den Tag der Bekanntmachung des Squeeze-out im Handelsregister beziehen.
- Die Anwaltsvollmacht benötigen wir im Original, § 80 ZPO. Bitte vorab per Mail oder Telefax übermitteln.
Seit vielen Jahren befassen wir uns intensiv mit Spruchverfahren. Dazu sind zwei Studien im Verlag de Gruyter erschienen:
- Spruchverfahren nach Squeeze-out, Verlag de Gruyter 2015
- Ertragswert und Börsenwert - Empirische Daten zur Preisfindung beim Delisting, Verlag de Gruyter 2020
Eine Zusammenfassung der empirischen Erkenntnisse finden Sie bei der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK), für die wir tätig sind. Außerdem betreiben wir eine Sonderseite mit Informationen zu Spruchverfahren.
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